Die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen darf Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz (KI) einsetzen. Dies betrifft vor allem Lösungen wie ChatGPT oder Google Gemini, die interne Vermerke schreiben oder Bilder erstellen können. Ohne den Menschen geht es aber nach wie vor nicht.
Den KI-Einsatz hat das Finanzministerium in einem Erlass geregelt, der der dpa vorliegt. Dem Dokument zufolge bieten die entsprechenden KI-Lösungen für die Beschäftigten der Finanzverwaltung NRW „neue Möglichkeiten und Unterstützung bei der täglichen Arbeit“. Bei „zielgerichteter Anwendung“ ließen sich Effizienzgewinne und Arbeitserleichterungen mit KI-Chatbots umsetzen, heißt es weiter. In dem Erlass formuliert das Finanzministerium zudem klare Vorgaben für die KI-Nutzung. So ist etwa die Recherche von allgemeinen Rechtsfragen und die Erstellung von Texten für die Öffentlichkeit erlaubt.
Keine Dienstgeheimnisse oder Diskriminierung
Die Eingabe von Dienstgeheimnissen und vertraulichen Informationen in die KI-Tools ist den Verwaltungsmitarbeitenden hingegen verboten. Die Ergebnisse des KI-Einsatzes dürfen „keine diskriminierenden Aussagen“ enthalten. In begleitenden Informationen für die Mitarbeitenden ergänzt die Finanzverwaltung, dass die Verantwortung für einen Verwaltungsvorgang nach wie vor bei ebendiesen liege. „Wenn der Einsatz moderner Technologien unseren Beschäftigten die Arbeit erleichtert und zugleich den Service für Bürgerinnen und Bürger optimieren kann, müssen wir ihn ermöglichen“, kommentierte Nordrhein-Westfalens Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) den Erlass. Dies müsse jedoch in den beschriebenen Grenzen bzw. „Leitplanken“ geschehen.





