Vielerorts ist zu hören: „Die Flüchtlingswellen sind das große Problem, die Wurzel allen Übels, Kommunen sind deswegen überlastet und und und…“ Aber entspricht das tatsächlich der Realität? Wie sehen das die Kommunen selbst? Und wo liegen die tatsächlichen Probleme, die auf kommunaler Ebene angepackt werden müssen – und können?
Die Frage, wie es mit der Unterbringung von Geflüchteten tatsächlich aussieht, wurde über 600 Kommunen bereits gestellt – einmal 2023 und dann im Folgejahr 2024 noch einmal – mit einem interessanten Ergebnis. Die Online-Befragung der Universität Hildesheim zeigte 2023, dass ca. 58 Prozent der Kommunen die Lage als „herausfordernd, aber (noch) machbar“ einschätzten, wohingegen ca. 40 Prozent der Befragten die „Lage der Unterbringung von Geflüchteten in ihrer Kommune“ als überlastet und „im Notfallmodus“ beschrieben. Nur bei 1,5 Prozent der Befragten war die Lage entspannt. Nur ein Jahr später zeigte die Befragung bei fast 800 teilnehmenden Kommunen ein deutlich positiveres Bild: Die Zahl der überlasteten Kommunen ist von 40 auf knapp 23 Prozent gesunken, während circa 71 Prozent die Lage als herausfordernd, aber machbar einschätzten. Auch die Zahl der Kommunen ohne größere Schwierigkeiten ist auf fast sechs Prozent gestiegen.
Bessere Verteilung dank Algorithmus
Wie Prof. Dr. Petra Bendel, Forscherin für Migration, Flucht und Integration an der Friedrich-Alexander -Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) in einer NeueStadt.org-Diskussionsrunde erklärt, sei das größte Problem bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten, dass die Asylsuchenden nach dem Gießkannenprinzip einfach irgendwie verteilt würden. Das führe zu Unzufriedenheit auf beiden Seiten, denn „die Kommunen sagen oft, wir bekommen Leute, von denen wir gar nicht wissen, was bringen sie für Bedarfe mit, für Kenntnisse und Fähigkeiten“, während die Bedürfnisse der Geflüchteten wenig Beachtung fänden und sie es auch später bei der Arbeitssuche sehr schwer hätten, so Prof. Bendel.
Um dieses Problem zu entschärfen, habe die FAU über dreieinhalb Jahre ein Pilotprojekt mit vier Bundesländern und über 20 Kommunen durchgeführt, bei dem ein Algorithmus bei der Verteilung helfen sollte. So werden in den Erstaufnahmeeinrichtungen Befragungen mit den Schutzsuchenden durchgeführt, um „integrationsrelevante Eigenschaften und Bedürfnisse mit den Bedingungen in den Kommunen“ mithilfe von „Match’In“ zu vergleichen und passend zusammenzuführen. Dabei spielen z. B. Bildungsstand, Arbeitserfahrung, aber auch Barrierefreiheit und gesundheitliche Bedarfe eine Rolle. Das Verfahren biete eine transparente und klare Entscheidungshilfe für eine passgenauere Verteilung, ist Prof. Bendel überzeugt. Im Ergebnis sei das Algorithmusverfahren auch von allen Beteiligten gut aufgenommen worden, sodass Prof. Bendel eine flächendeckende Einführung empfiehlt.
Probleme und Lösungsansätze
Bei der tatsächlichen Integration wird häufig die Sprachbarriere zum Problem, besonders wenn es um die Integrierung von Kindern und Jugendlichen ins deutsche Schulsystem geht. Zwar würden die meisten Schulen bereits sogenannte Willkommensklassen anbieten, wie Marc Elxnat, Beigeordneter des Deutschen Städte und Gemeindebunds, meint, jedoch seien die daraus gewonnenen Sprachkenntnisse oft nicht ausreichend und zudem sei die zusätzliche Belastung des ohnehin schon vielerorts zu dünn besetzten Lehrerschlüssels so hoch, dass eben doch keine oder zu wenige Willkommensklassen angeboten werden könnten. Elxnat sieht hier besonders die Länder in der Pflicht, solche Integrationsklassen zu ermöglichen, doch die Organisation selbst müsse vor Ort stattfinden.
Darauf aufbauend wird oft die Diskussion angestoßen, ob Integration zu einer kommunalen Pflichtaufgabe werden sollte. Für Prof. Bendel ist das aber eindeutig nicht der richtige Weg. Für sie liegen die Hauptprobleme zum einen – wie bei vielen anderen Problemen in deutschen Kommunen auch – in der Finanzierung und zum anderen im Flickenteppich der sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidenden Maßnahmen. Sinnvoller wäre in ihren Augen eine einheitliche Zielvorgabe, die „aber kommunale Spielräume bei der konkreten Ausgestaltung ermöglicht – also die Freiheit gibt, bestimmte Teilaufgaben an freie Träger, wie Wohlfahrtsverbände, auszulagern.“ Dazu seien gesetzlich verankerte Fördermaßnahmen durch die Länder sinnvoll. Als Beispiel nennt Prof. Bendel das Landesintegrationsgesetz von NRW, in dem festgelegt ist, dass kommunale Integrationszentren eingerichtet werden müssen. Gleichzeitig stehen hierfür Fördersummen zur Verfügung.

