Auf die gestrige Wahl von Friedrich Merz (CDU) zum neuen Bundeskanzler folgte der Organisationerlass, welcher den Zuschnitt der Bundesministerien bestimmt. Das Digitalministerium wird demnach zahlreiche Zuständigkeiten aus insgesamt sechs Ressorts erhalten – mehr als erwartet.
Die Zuständigkeit für strategische Vorausschau und Grundsatzfragen der Digitalpolitik wird aus dem Kanzleramt in das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) übertragen. Aus dem Bundesinnenministerium (BMI) gehen die beiden Abteilungen „Digitale Verwaltung“ und „Digitale Gesellschaft“ zusammen mit der IT-Beschaffung, der Steuerung der IT des Bundes, der Netze des Bundes, der Cyber-Sicherheit in der Bundesverwaltung und das Recht der digitalen Verwaltung an das neue Ministerium. Ausgenommen sind das Pass- und Ausweiswesen und das Identitätsmanagement, die Datenpolitik des BMI und die spezifischen Anforderungen der Sicherheitsbehörden an die Netze des Bundes. Die Einführung einer digitalen Identitäts-Wallet und von Bürgerkonten liegt aber sehr wohl in der Verantwortung des neuen Ministeriums, erklärt die Behörde selbst.
Das ehemalige Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) von Dr. Volker Wissing gibt die Bereiche Digital- und Datenpolitik und digitale Infrastrukturen ab. Aus dem Wirtschaftsministerium erhält die neue Behörde von Ex-Manager Karsten Wildberger (parteilos) die Zuständigkeiten für europäische und nationale bessere Rechtssetzung und Bürokratieabbau, die digitale Wirtschaft und digitale Souveränität, den Digitalgipfel sowie die Digitalpolitik (ohne Post).
Neuer IT-Dienstleister
Das Finanzministerium (BMF) gibt die Zuständigkeit für das ITZBund teilweise und für die souveräne Cloud für Verwaltungen ab. Allerdings soll ein neuer IT-Dienstleister im Geschäftsbereich des BMF gegründet werden, der die Aufgaben des ITZBund als Bundesfinanzbehörde übernehmen soll. Aus dem Justizministerium erhält das Digitalministerium die Geschäftsstelle für Bürokratieabbau, für bessere Rechtssetzung und für den Nationalen Normenkontrollrat sowie die federführende Umsetzung des AI Acts der Europäischen Union.
Darüber hinaus wird im Organisationserlass ein Zustimmungsvorbehalt für das neue Ministerium festgehalten. Dieser gilt für alle „wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung“ – mit Ausnahme des Bundesverteidigungsministeriums und der Sicherheits- und Polizeiaufgaben im Geschäftsbereich des BMI, des Bundesnachrichtendienstes sowie der Steuerverwaltung.
Mehr Overhead-Personal
Außerdem darf für die Errichtung des Digitalministeriums mehr Verwaltungspersonal eingesetzt werden als üblich. Für je zehn Fachkräfte gibt es eine Stelle für sogenanntes Overhead-Personal – also unterstützendes Personal in der Organisation oder IT. Diese Quote von zehn Prozent liegt doppelt so hoch wie die feste Quote von maximal fünf Prozent für alle anderen Fälle.





