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StartSicherheitZahlen zum Zivilschutz unbekannt 

Zahlen zum Zivilschutz unbekannt 

Die Bundesregierung hat keinen Überblick darüber, wie viele einsatzfähigen Kräfte im Zivilschutzfall zur Verfügung stünden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Jan Köstering (Die Linke) hervor.

Insbesondere das Thema Doppelverpflichtungen bzw. Doppelfunktion steht dabei im Vordergrund. So sei nicht klar, wie viele Soldatinnen und Soldaten oder Polizistinnen und Polizisten auch ehrenamtlich bei den verschiedenen Hilfsorganisationen wie dem Technischen Hilfswerk (THW) oder dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) tätig sind. In der Antwort heißt es: „Sowohl die Bundeswehr als auch die übrigen Organe des Bundes und die genannten Hilfsorganisationen, wie die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), erfassen derzeit mangels rechtlicher Grundlage keine Doppelmitgliedschaften in anderen Behörden und Organisationen – weder hinsichtlich eines zusätzlichen Ehrenamtes noch einer hauptamtlichen Tätigkeit.“

Lokal handhabbar, Verteidigungsfall problematisch

Das Problem der Doppelverpflichtungen ist auf operativer Ebene schon bekannt. So plant der Malteser Hilfsdienst (MHD), Daten zu den Doppelverpflichtungen seiner ehrenamtlichen Einsatzkräfte bis zum Ende des Jahres zu erheben. „Viel hängt von einer intelligenten Führung/ Steuerung der Helferpotentiale ab. Trifft uns die eine große Krise flächendeckend und zeitgleich in Deutschland, ist es natürlich ein Problem“, so ein Sprecher der Hilfsorganisation gegenüber dem Behörden Spiegel. Bei lokal begrenzten Krisen sei dies weniger ein Problem.

Vonseiten des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) heißt es auf Anfrage: „Wir gehen davon aus, dass 20 bis 30 Prozent unserer Ehrenamtlichen – über ihr Engagement beim ASB hinaus – bei weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen, Feuerwehren und anderen HiOrgs aktiv sind. Wenn der Rettungsdienst auch als KRITIS betrachtet wird, gehen wir von 40 Prozent aus. Die Quote an Reservisten im Ehrenamt dürfte eher gering ausfallen.“ Auch hier schätzt man das Problem ähnlich ein: „In Katastrophenlagen war das bisher kein großes Problem, im Rahmen eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls könnte das jedoch ein Problem werden. Der Gesetzgeber sollte hier Regelungen treffen und Unabkömmlichkeiten feststellen.“

Realistische Einschätzung

„Das Thema ist komplex, aber gut bekannt und im Fokus. Oft sind engagierte Ehrenamtliche in mehreren Strukturen aktiv“, sagt auch René Schubert, Präsident des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK) in Rheinland-Pfalz. Die Frage der realen Verfügbarkeit sei zentral für alle Einsatzplanungen. Bei der Ausgestaltung der Schutzverordnung werde beispielsweise genau geprüft, welche Fähigkeiten welcher Verwaltung realistisch zugewiesen werden können. Dabei zeige sich: Nicht alle Fähigkeiten könnten jederzeit parallel bereitstehen.

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