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StartFinanzenDramatische Finanzsituation in Rheinland-Pfalz

Dramatische Finanzsituation in Rheinland-Pfalz

Die Kommunen in Rheinland-Pfalz stehen vor großen finanziellen Herausforderungen: Für das Jahr 2024 verzeichneten sie das zweithöchste Defizit seit 2010. 39 Prozent der Kommunen konnten im vergangenen Jahr ihre Kassen nicht ausgleichen.

Das gesamte Finanzierungsdefizit des Landes lag 2024 bei 625 Millionen Euro. Das zeigt der aktuelle Kommunalbericht des Landesrechnungshofs (LRH) Rheinland-Pfalz. Elf von zwölf kreisfreien Städten sowie 22 von 24 Landkreisen konnten ihre Kassen nicht ausgleichen. Ende des ersten Halbjahres 2025 stand nach vorläufigen Zahlen sogar ein Defizit von 1,57 Milliarden Euro.

Die Ausgabenseite ist das Problem

„Das kommunale Finanzierungsdefizit des Jahres 2024 ist betrüblich. Die Situation des aktuellen Jahres ist dramatisch. Die Konsolidierung der Kommunalfinanzen benötigt Anstrengungen von allen Beteiligten – Kommunen, Land und Bund“, erklärte Marcel Hürter, Präsident des LRH Rheinland-Pfalz anlässlich der Veröffentlichung. Dabei schnitten die Kommunen im Ländervergleich vergleichsweise gut ab: Mit einer Unterdeckung von 152 Euro je Einwohner lagen sie 2024 besser als die meisten Flächenländer.

Hauptursache für das hohe Defizit ist allerdings nicht die Einnahmenseite. Diese erreichte mit 20.836 Millionen Euro 2024 einen neuen Höchststand, doch die Ausgaben stiegen mit 21.461 Millionen Euro noch stärker. Personalausgaben und Sozialleistungen beanspruchten mehr als 70 Prozent der Einnahmen aus Steuern und laufenden Landeszuweisungen. Allein die Personalausgaben stiegen um 8,9 Prozent auf 4.488 Millionen Euro. Besonders stark erhöhten sich auch die Ausgaben für Eingliederungs- und Jugendhilfe.

Die kommunale Pro-Kopf-Verschuldung lag in Rheinland-Pfalz mit 23 Prozent lag über dem Durchschnitt der Flächenländer. „Es ist bedrückend, dass trotz der Entlastungsmaßnahmen die Verschuldung der Kommunen überdurchschnittlich bleibt“, sagte Hürter. Es bestehe Handlungsbedarf, um „die finanzielle Stabilität zu sichern und den Entlastungseffekt zu verstetigen“. Man dürfe nicht vergessen, dass die Teilentschuldung der Kommunen vollständig zulasten des Landes gehe.

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