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StartRechtNeu heißt nicht gleich besser

Neu heißt nicht gleich besser

Beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sind derzeit rund 70 Verfahren zur amtsangemessenen Besoldung von Beamten anhängig. Der kürzlich ergangene Beschluss zur Berliner Besoldung gilt als richtungsweisend für die Alimentierung aller Länder und des Bundes – doch er könnte in einigen Fällen sogar zur Schlechterstellung von Beamten führen. Das Bundesministerium des Innern (BMI) verspricht eine zeitnahe Lösung.

Die Alimentierung der Berliner Landesbeamten im Zeitraum von 2008 bis 2020 war überwiegend verfassungswidrig. Das entschied das BVerfG Ende letzten Jahres. Das Land ist nun in der Pflicht, die Bezüge bis zum 31.03.2027 anzupassen.

Um Klarheit zu schaffen, hat das BVerfG in seinem Beschluss die Kriterien für die Alimentierung von Beamten konkretisiert. Ein dreistufiges Prüfungsverfahren soll künftig zeigen, ob sie verfassungskonform ist oder nicht. Auf der ersten Stufe muss die Einhaltung der Mindestbesoldung geprüft werden. Wird diese unterschritten, ist die Alimentierung verfassungswidrig. Wird sie eingehalten, geht die Prüfung auf Stufe zwei weiter. Dort gilt es anhand verschiedener Parameter festzustellen, ob eine Anpassung der Besoldung fortlaufend an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards vorgesehen ist. Ist dies nicht der Fall, folgt wieder die Einstufung der Besoldung als verfassungswidrig. Besteht auch Stufe zwei die Prüfung, so ist von einer amtsangemessenen und verfassungskonformen Alimentierung auszugehen.

Inkonsequent und komplex

Stufe drei ist lediglich dann relevant, wenn sich die Besoldung auf einer der vorhergehenden Stufen als nicht verfassungskonform erwiesen hat. Hier wird überprüft, ob ein Verstoß gegen die amtsangemessene Alimentierung ausnahmsweise doch gerechtfertigt ist. Diese Rechtfertigungsprüfung sollte nur in Ausnahmefällen bejaht werden – doch sie hält dem Dienstherrn eine Hintertür offen, seine Beamten trotz allem unterhalb der verfassungsrechtlich festgelegten Vorgaben zu besolden.

Für die Berechnung der – in Stufe eins zu prüfenden – Mindestbesoldung führt das BVerfG in seinem Beschluss einen neuen Maßstab ein. Die Beamtenbesoldung muss bei mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens liegen. Diese Prekaritätsschwelle soll den Beamten ein ihrem Status entsprechendes Leben ermöglichen und höher ausfallen als der bisher geltende Mindestabstand zur Grundsicherung. In der Theorie wirkt dieser neue Maßstab zunächst vielversprechend. In der Praxis zieht er jedoch einige Probleme nach sich. Die Berechnung der Grundlage unter Einbeziehung der neuen Parameter ist kompliziert und zeitaufwendig. Zudem liegen derzeit keine belastbaren Daten für die Feststellung des Median-Äquivalenzeinkommens vor. Bis diese – mithilfe des Statistischen Bundesamtes – erhoben sind, verzögert sich die Anpassung der Bezüge weiter.

Hinzu kommt, dass sich das Äquivalenzeinkommen lediglich am Einkommen der Beschäftigten bemisst. Die regional unterschiedlichen Lebenshaltungskosten finden hier keine Beachtung. Beispielsweise in Berlin (wo das Grundgehalt und damit die Prekaritätsschwelle relativ niedrig sind, die Lebenshaltungskosten aber überdurchschnittlich hoch) wird die neue Bemessungsgrundlage den tatsächlichen Bedarfen nicht gerecht. So können die Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentierung formal erfüllt und die Beamten vor Ort gleichzeitig dennoch praktisch schlechter gestellt sein als diejenigen in wohlhabenderen bzw. weniger teuren Regionen.

Offene Forderungen

Zu einigen vieldiskutierten Kritikpunkten an der amtsangemessenen Besoldung hält sich das BVerfG weiterhin bedeckt. So fordern die Gewerkschaften schon länger eine Abschaffung des Partnereinkommens. Da das Arbeits- und Treueverhältnis zwischen dem Dienstherrn und dem jeweiligen Beamten besteht, sollte aus ihrer Sicht auch die Entlohnung dementsprechend gestaltet werden – ohne die Anrechnung eines fiktiven Einkommens des Partners.

Daneben bemängeln die Gewerkschaften, dass familienbezogene Gehaltsbestandteile derzeit genutzt würden, um Besoldungslücken bis zur verfassungsgemäßen Alimentierung zu schließen. Davon profitierten nicht alle Beamten und wenn, dann nur für den begrenzten Zeitraum, in dem Kinder besoldungsrelevant seien. Eine Positionierung oder gar Neuregelung dieser Aspekte durch das BVerfG lässt der Beschluss vermissen.

Ziel in Sicht

Auf Bundesebene wird bereits unter Hochdruck an der Anpassung der Bezüge gearbeitet. Das BMI war kurz davor, die amtsangemessene Alimentierung für Bundesbeamte umzusetzen. „Wir wären damit längst fertig“, so Bundesinnenminister Alexander Dobrindt – hätte der BVerfG-Beschluss den Prozess nicht kurz vor dem Ziel zum Stoppen gebracht. Nun muss das BMI prüfen, ob seine Vorstellungen den neuen Regelungen gerecht werden und ggf. nachbessern.

Dobrindt hält die Umsetzung der neuen Vorgaben für nicht ganz einfach, doch er gibt sich optimistisch, bald zu einem guten Ergebnis für alle Beteiligten zu kommen. „Es gibt schlichtweg keine weiteren Ausreden mehr.“ Die amtsangemessene Alimentation sei keine Finanzfrage, sondern eine Frage der leistungsgerechten Entlohnung, so der Bundesinnenminister. Der Staat könne über die konkrete Ausgestaltung diskutieren, den Rechtsanspruch der Beamten auf eine angemessene Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetztes jedoch nicht grundsätzlich infrage stellen, bloß weil dieser Geld koste.

Den Beamten des Bundes versprach Dobrindt auf der DBB-Jahrestagung, die amtsangemessene Besoldung schon „in einigen Wochen“ umzusetzen. Wenn er und sein Ministerium dieses Versprechen halten wollen, müssen sie als Erstes die neuen BVerfG-Regelungen umsetzen und Wege finden, um mit den vorhandenen Problematiken umzugehen. Die Ausgestaltung der amtsangemessenen Alimentierung auf Bundesebene wird dann Signalwirkung haben und kann den Ländern zum Vorbild dienen.

9 Kommentare

  1. Ich war in München angestellt bei einem öffentlich rechtlichen Arbeitgeber. Bin dann im Wechsel verbeamtet wurden zum neuen Dienstherren, Bund. Nach fast vier Jahren, soll es endlich dazu kommen, das die amtsangemessene Alimentation umgesetzt wird. Ich bin gespannt, ehrlich ich habe als Angestellter viel bessere Verdienstmöglichkeiten gehabt, als heute im Beamtenverhältnis.

    Wir haben 450 Euro Zulagen bekommen, was sehr großzügig ist. Ein 13. es und 14. es Monatsgehalt und ich musste mich absolut nicht darum kümmern, was die Krankenkassen Krankenkassenabrechnung betrifft. Zudem online Rezept, geht auch nur mit neuem digitalem Perso und Au mittlerweile ebenfalls online möglich.

    Zudem war eine 37 Std Woche angesetzt, mit selben Bezügen wie tariflich vorgesehen bei 39 h, Umsetzung ohne Abzüge.

    Ehrlich gesagt heute habe ich Notfallverwaltung und fang mit meiner Arbeitskraft als Beamtin, vier Vollzeitdienstposten auf. Geht das in der Privatwirtschaft? Ich glaub nicht….Nachwuchs ist nicht in Sicht, zu unattraktiv ist die 41 h Woche für Kollegen die erst studiert haben. Diese gehen gut ausgebildet lieber in Privatwirtschaft und verdienen in der Regel 30-40% mehr im Homeoffice. Müssen nicht pendeln und haben daher auch weniger Kosten, da ein PKW nicht unbedingt notwendig ist. Sie mieten sich eher mal ein Auto, um ihre Dinge zu erledigen. Das lässt dann die Zulagen, die man bekommt einfach nur noch lächerlich erscheinen.

    Zudem kommt die Debatte zu neuen Renteneintrittsalter an Fahrt. Bis 70 arbeiten? Da manche mit 16 Jahren ihre Karriere begonnen haben, kommen diese Kollegen auf 54 Beitragsjahre. Es gibt nicht wenige Beamte die auf Kinder verzichtet haben um Karriere zu machen.

    Denkt doch mal darüber nach liebe Politiker. Solche Debatten sind sinnfrei, wenn man den Laden am Laufen halten will, sollte man nicht nur Mangelverwaltung betreiben. Es bleiben irgendwann keine Bewerber mehr übrig, die sich das zu dem Gehalt antun würden. Vergesst auch nicht, das wir 1,5 Monate im Jahr, im Schnitt mehr arbeiten, als die Kollegen in der Privatwirtschaft.

  2. Habe in einer JVA 2002 in A7 Stufe 2 angefangen. 5 Jahre später ist meine Ehe geschieden worden, weil mein Dienstherr meinen vollen persönlichen Einsatz nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zu jeder Nacht und Tageszeit einforderte. Ich hatte schlichtweg keine Zeit mehr für meine Familie. Entweder war ich im Dienst oder im Bett. Ich hatte zu dieser Zeit eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 75 Stunden und das über Jahre. Überstunden konnte man sich nicht auszahlen lassen, weil kein Geld da war.
    Dann musste ich mit meinem Gehalt für 3 Kinder und 1 Frau Unterhalt zahlen (Düsseldorfer Tabelle Mindestsatz). Ich hatte im Monat für mich gerade einmal noch 275€ nach Abzug der Miete 400€ und KV.
    Ohne die Unterstützung meiner Eltern hätte ich mir noch nicht mal den Sprit in die JVA leisten können, geschweige denn von Finanzierung eines KFZ.
    Das ganze endete dann in einem Burn-Out und kostete den Dienstherrn mehrere 10.000€ Gesundheitskosten.

    • Der Beitrag „Neu heißt nicht gleich besser“ zeigt zutreffend, dass die jüngere Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation juristisch zwar neue Maßstäbe setzt, die strukturellen Probleme im öffentlichen Dienst aber nur unzureichend erfasst. Die Diskussion in den Kommentaren macht deutlich, dass die Lebenswirklichkeit vieler Bundesbeamter mit den formalen Annahmen des Dienstherrn seit Jahren auseinanderfällt.

      Was in der Debatte regelmäßig zu kurz kommt, ist der enge Zusammenhang zwischen Besoldung, Arbeitszeit und chronischem Personalmangel. Der seit Jahren bestehende Mangel an qualifiziertem Personal wird faktisch dadurch kompensiert, dass die vorhandenen Kräfte dauerhaft mehr leisten müssen, als das System vorsieht.

      Die faktische Ausweitung der Arbeitsbelastung – etwa durch eine 41-Stunden-Woche statt der früheren 39 Stunden, durch ständige Aufgabenverdichtung, Mehrarbeit und den Verzicht auf Ausgleich – ist kein Randphänomen, sondern struktureller Normalzustand geworden. Diese Mehrbelastung wird weder vollständig erfasst noch alimentationsrechtlich berücksichtigt.

      Damit entsteht ein doppeltes Problem: Einerseits sinkt die reale Besoldung durch steigende Lebenshaltungskosten, insbesondere in Ballungsräumen. Andererseits steigt gleichzeitig die Arbeitsleistung, die für dieselbe Besoldung erbracht werden muss. Der öffentliche Dienst finanziert seinen Personalmangel somit teilweise über unbezahlte oder unzureichend kompensierte Mehrarbeit der Beschäftigten.

      Eine verfassungskonforme Besoldung darf sich daher nicht auf rechnerische Mindestabstände und Modellhaushalte beschränken. Sie muss die tatsächlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen, unter denen Bundesbeamte ihren Dienst leisten. Dazu gehören realistische Arbeitszeiten, ausreichende Personalausstattung und eine Besoldung, die nicht nur formal, sondern auch faktisch amtsangemessen ist.

      Solange strukturelle Unterbesetzung durch dauerhafte Mehrbelastung der vorhandenen Beamten aufgefangen wird, bleibt jede Reform unvollständig. Wer den öffentlichen Dienst zukunftsfähig halten will, muss Besoldung, Arbeitszeit und Personalgewinnung gemeinsam denken – alles andere ist nur Verwaltung des Mangels.

  3. Habe vor 35 Jahren in München mit A5 angefangen, konnte mit dem Gehalt nie in München leben, pendle seit dem täglich zwischen 2 und 3 Stunden um das auszugleichen, würde selbst Heute mit A8 nicht in München leben können – da sieht man wo die Probleme sind.

  4. Mein A5 Kollege Alterstufe 8 mit zwei Kindern lebhaft in Oberstdorf auf 90m2 bei 1400€. Drunter geht im Allgäu fast nichts, da der Markt zunehmend in Ferienwohnung investiert. Würde seine Frau in der Pflege nicht Nachtschichten schieben und auf Elternzeit verzichten würde ich als Vorgesetzter meinen Kameraden vor Ort verlieren. Er wäre gezwungen sich nach Görlitz versetzen zulassen. Solche Umstände geschuldet durch Unterfinanzierung an Sold sind nicht hinehmbar. Der Staat schuldet und gleichzeitig wirst du zusätzlich besteuert. Wir sprechen hier nicht von Kleinigkeiten und ja Wir.Dienen.Deutschland daran ändert sich nichts nur die Moral wird es nicht auffangen.

  5. Ein Kollege stieg vor 5 oder 6 Jahren mit A9 in München ein, er sagte dass er wegen der Mietlage nur durch Vorschüsse auf das Erbe über die Runden kam. Küchen seien dort nicht Teil der Mietsache usw… Er hat wohl Recht wenn er sagt dass es in der Bilanz seitdem ein Minus bleibt auch wenn die Pläne zur Rückwirkung Wirklichkeit werden würden. Bei mir mit Familie ist es nicht besser, obwohl im Norden.

  6. Wie oft hab ich das feixen gehört: „in der freien Wirtschaft verdient man ja mehr als im öffentlichen Dienst…“. Dann wollen wir mal sehen was passiert, wenn die Beamten tatsächlich mal einen Nachschlag bekommen. Die Unken werden sich empören und schreien „die Beamten machen sich die Taschen voll!“. Längst vorbei die Zeit als Post, Telekom und Bahn noch Beamte hatten, die nicht streiken durften. Es waren auch in Deutschland mal eine Millionen Beamte mehr…. Es gibt z.Zt Missstände in unserem Land, die das hundert-fache von dem kosten, was eine „amtsangemessene Alimentation“ der Beamten kosten würde.

  7. Ich denke hier wird hart auf Zeit gespielt. Böse gesagt sind seit dem klar war, das nachgezahlt werden muss, bereits eine Menge Pensionäre und generell viele Menschen gestorben, die Anspruch auf Nachzahlung gehabt hätten. Denen werden immer wieder neue Verzögerungen und Gründe für eine Aufschiebung oder Linderung des ganzen einfallen.

  8. Bin mal gespannt, wie lange Beamte und Pensionaere noch warten müssen.
    Politiker haben ja keine Hemmungen ihre Gehälter ständig selbst zu erhöhen.
    Mancher Beamte hat mit seiner Familie dagegen weniger als Bürgergeldempfänger und muss dafür jeden Tag arbeiten.

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