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StartRechtEigenwirtschaftlicher Verkehr: Betriebspflicht

Eigenwirtschaftlicher Verkehr: Betriebspflicht

Verkehrsunternehmen sind von eigenwirtschaftlichen Linien mit verbindlichen Qualitätszusicherungen nur in wenigen Ausnahmefällen zu entbinden (VGH Mannheim, 13.06.2022, 6 S 2469/21).

Strenger Maßstab

Wenn ein Unternehmer in seinem Genehmigungsantrag bestimmte Standards verbindlich zugesichert hat, bleibt ihm die Erfüllung der Betriebspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz in der Regel zumutbar. Dieser strenge Maßstab ist bei der Entscheidung über einen Entbindungsantrag zu berücksichtigen.

Unternehmerisches Risiko

Der Unternehmer kann sich grundsätzlich nicht auf die wirtschaftliche Unzumutbarkeit berufen. So reicht ein bloßer Nachfragerückgang nicht aus. Dies ist lediglich ein unternehmerisches Risiko, das der Unternehmer als Kehrseite der Vorteile einer eigenwirtschaftlichen Erbringung auf sich nimmt.

Fairness des Wettbewerbs

Der strenge Maßstab ist auch nicht auf Fälle einer Teilentbindung beschränkt. Er verhindert nicht nur eine nachträgliche Rosinenpickerei, sondern stellt auch die Fairness im Genehmigungswettbewerb sicher. Verbindliche Zusicherungen verschaffen dem Antragsteller eine bessere Ausgangssituation für die im Genehmigungswettbewerb zu treffende Auswahlentscheidung und sind entsprechend für die gesamte Laufzeit der Genehmigung einzuhalten.

Download Volltext:

https://www.heuking.de/fileadmin/DATA/Dokumente/Aktuelles/VGH_Mannheim_13.06.2022_6_S_2469-21_OEPNV123.pdf

Die Autorin des Gastbeitrags ist Daniela Ariane Kreuels von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek.

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