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StartDigitalesBundesrat hat größere Änderungswünsche am Digitale-Dienste-Gesetz

Bundesrat hat größere Änderungswünsche am Digitale-Dienste-Gesetz

(BS) Ab Samstag, den 17. Februar, gilt in Europa der Digital Services Act (DSA). In ganz Europa? Nein, in Deutschland hat der Bundesrat noch einmal größere Änderungswünsche am Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das den DSA in deutsches Recht übertragen soll. Die Länder wollen noch mehr zuständige Behörden ernennen, die Meldepflicht ausweiten und sanktionsbewährte Löschfristen einführen.

Der verabschiedete die Stellungnahme zum DDG-Entwurf binnen einer Minute. Gleich der erste Punkt ist gewichtig. Das DDG ernennt die für die Durchsetzung des DSA zuständigen nationalen Behörden. Die Länder fordern hier eine gewichtige Änderung: Die Landesdatenschutzbehörden sollen für die Datenschutzaspekte des DSA zuständig sein. Bisher war geplant, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) diese Aufgabe übernimmt. Die Länder argumentieren, dass die vom DSA adressierten Unternehmen gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz der Kontrolle der Landesdatenschutzbehörden unterliegen. Diese hätten folglich mehr Expertise aufgebaut. Zudem würde der BfDI in einen Rollenkonflikt geraten, fürchten die Länder. Einerseits solle er Vollzugsaufgaben nach dem DDG durchführen und der Bundesnetzagentur zuarbeiten, die die nationale DSA-Koordinatorin ist. Andererseits ist er bereits jetzt die Datenschutzaufsichtsbehörde der Bundesnetzagentur. Konflikte seien „vorgezeichnet“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates.

Regulatorische Rückschritte befürchtet

Des Weiteren fürchten die Länder „regulatorische Rückschritte bei der Meldung strafbarer Inhalte“. Sie vergleichen das DDG mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Letzteres habe einen eindeutigen Straftatkatalog enthalten. Der DSA verpflichte die Social-Media-Plattformen nur dann Inhalte zu melden, wenn Leben und Sicherheit von Personen gefährdet seien. Die Länder fordern, dass aber auch Straftaten gegen die öffentliche Ordnung wie das Verwenden von Hakenkreuzen meldepflichtig werden. Zudem fordert der Bundesrat, dass die Bundesregierung den Plattformen für ihren Umgang mit Verstößen konkretere Pflichten auferlegt. So solle das DDG die Plattformen verpflichten zeitnah, sorgfältig, willkürfrei und objektiv über Nutzerbeschwerden über kriminelle Inhalte zu entscheiden. Erfüllten die Unternehmen diese Pflichten nicht, müssten Sanktionen folgen.

Die Bundesratbeschlüsse gehen laut Digitalminister Dr. Fabian Mehring (Freie Wähler) auf eine bayerische Initiative zurück: Bayern habe hier Standards gesetzt. „Jetzt ist die Bundesregierung aufgefordert, die aus Bayern heraus initiierten Nachbesserungen schnell im Gesetzesentwurf umzusetzen“, erklärte Mehring.

So oder so ist eines klar. Die Bundesregierung ist zu spät dran. Das Digitale-Dienste-Gesetz wird erst nach dem 17. Februar 2024 in Kraft treten. Die Bundesnetzagentur und alle anderen zuständigen Behörden nach dem DDG müssen solange den DSA umsetzen, ohne den expliziten, gesetzlichen Auftrag zu haben.

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