Der Bürgerrat des Projekts „Forum gegen Fakes“ hat seine Empfehlungen zum Umgang mit Desinformation an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) übergeben. Insgesamt wurden 28 konkrete Maßnahmen entwickelt, die sich an Politik, Medien, Bildungseinrichtungen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft richten. Gleichzeitig kritisierte die Bundesregierung einen Gesetzesvorschlag des Bundesrats zu Desinformation und Deep Fakes als „bedenklich“.
Das von der Bertelsmann Stiftung initiierte Projekt zielt darauf ab, den demokratischen Dialog zu stärken und eine breite Debatte über Desinformation zu fördern. Auf Einladung des Bundesministeriums des Innern (BMI) diskutierten die beteiligten Bürgerinnen und Bürger mit Ministerin Faeser über das Thema und überreichten ihr ein Gutachten mit ihren Vorschlägen.
Daniela Schwarzer von der Bertelsmann Stiftung betonte, dass die hohe Beteiligung zeige, wie ernst das Problem der Desinformation wahrgenommen werde. Bundesinnenministerin Faeser unterstrich, dass es bei den Maßnahmen gegen Desinformation um den Schutz der Demokratie gehe und dankte den Teilnehmenden für ihr Engagement. Die Empfehlungen sollen nun auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden.
Konkrete Maßnahmen und Ergebnisse
Das Bürgergutachten enthält 15 Empfehlungen mit 28 Maßnahmen. Ein zentrales Anliegen ist die Stärkung der Medienkompetenz. So soll Medienkompetenz als Pflichtmodul im Lehramtsstudium verankert werden. Weiterhin wird vorgeschlagen, die Rückverfolgbarkeit von Quellen in Online-Artikeln zu verbessern und KI-generierte Inhalte deutlicher zu kennzeichnen. Zudem empfiehlt der Bürgerrat die Einrichtung einer Anlaufstelle zur Meldung und Richtigstellung von Desinformation sowie eine stärkere Verpflichtung der Social-Media-Plattformen, Maßnahmen gegen Desinformation zu ergreifen.
Die Übergabe des Gutachtens markiert den Abschluss des Projekts. Im Rahmen der Diskussion wurden Möglichkeiten der Umsetzung und die Herausforderungen im Umgang mit Desinformation erörtert.
Kritik am Gesetzesentwurf des Bundesrats zu Deep Fake
Eine rechtliche Präzisierung von Deep Fakes und Desinformation durch das Strafgesetzbuch erscheint unterdessen unwahrscheinlich. Der Bundesrat hatte im Juli einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der den strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deep Fakes regeln sollte. Die Bundesregierung erklärte jedoch, dass bestehende Regelungen im Strafgesetzbuch bereits die Strafverfolgung missbräuchlicher Deep Fakes in verschiedenen Situationen ermöglichen würden. Zudem äußerte die Bundesregierung Bedenken hinsichtlich der rechtssicheren Formulierung des vorgeschlagenen § 201b Absatz 1 StGB, insbesondere im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot nach Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Gesetzes-Entwurf zu Fakes:
Um einer Täuschung entgegenzuwirken müssen
Fakes, jeder Art, mit lesbarem Kennzeichnet „Fake“
gekennzeichnet werden.
Fehlt die Kennzeichnung bei einem nachgewiesenen
Fake wird dies mit sehr hohen Geldstrafen, ggfls. auch
mit Gefängnis / Haft geahndet.
Sämtliche Medien, weltweit, müssen entsprechende
Nachrichten auf Ihren Wahrheitsgehalt prüfen, bevor
diese veröffentlicht werden.
Dies betrifft Videos, Bilder, Werbung, Behördenspiegel
aus z.B. Politik, Wirtschaft, Industrie etc.
Was hier geschieht in Zensur in Reinkultur. Wenn das politisch umgesetzt wird, droht jedem Bürger der seine Meinung sagt und die nicht Regierungskonform ist Sanktionen bis hin zu Haft. Ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz. Art.5 GG sichert jedem Menschen das Recht zu, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Zudem ist in diesem Artikel auch die Pressefreiheit verankert.