Das Bundeskartellamt stellt Microsoft unter erweiterte Missbrauchsaufsicht. Mit seinem breiten Angebot nehme das Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung ein. Die deutsche Aufsicht ergänzt die EU-Regulierung. Die Einleitung von Verfahren ist noch offen.
Microsoft und seine Tochterunternehme entfallen mit der Feststellung des Bundeskartellamtes der erweiterten Missbrauchsaufsicht des Paragrafen 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, erklärt: „Die vielen Produkte von Microsoft sind in Unternehmen, Behörden und Privathaushalten allgegenwärtig und nicht wegzudenken.“ Mit dem Betriebssystem Windows nehme Microsoft seit vielen Jahren eine beherrschende Stellung ein.
Dazu kämen die Office-Anwendungen und weitere Software-Angebote. „Das Ökosystem Microsoft ist heute verwobener und stärker als je zuvor, denn über alle Bereiche wölben sich zunehmend Cloud und Künstliche Intelligenz“, so Mundt weiter. Bei diesen Schlüsseltechnologien habe Microsoft durch eigene Entwicklungen, etwa dem Copiloten, und durch Kooperationen wie mit OpenAI seine starke Position untermauert.
Immer wieder starke Positionen
Microsoft behalte aufgrund der „sortimentsartigen Bündelung“ komplementärer Angebote einen erheblichen Vorteil gegenüber Wettbewerbern, die nur auf einzelnen Teilmärkten tätig sind, teilt die Behörde mit. Hinzu komme die übergreifende technische Verzahnung der Produkte aus dem Microsoft-Ökosystem. Es gelinge dem Unternehmen immer wieder, in neuen Märkten in kurzer Zeit starke Positionen aufzubauen. Ein Beispiel hierfür sei der Erfolg von Teams.
Dem Bundeskartellamt zufolge bildeten Microsoft-Produkte heute in zentralen Anwendungsfeldern den Standard für Wirtschaft, Verwaltung und Privatnutzende. Software-Entwickler seien in der Konsequenz oft auf eine bestmögliche Kompatibilität mit dem Microsoft-Ökosystem angewiesen und müssten ihre Entwicklungen an den von Microsoft gesetzten Rahmenbedingungen ausrichten. Dabei nehme Microsoft oft eine Doppelrolle ein, da das Unternehmen nicht nur den Rahmen für Drittentwickler setze, sondern zugleich als deren Wettbewerber auftrete.
„Wo der DMA nicht greift“
Die Entscheidung der Behörde gelte für Microsoft insgesamt, nicht nur für einzelne Dienste oder Produkte, betont Mundt. Die Regulierung des Europäischen Digital Markets Act (DMA) betreffe derzeit nur das Betriebssystem Windows und das Netzwerk LinkedIn. „Wir können auf Grundlage unserer Entscheidung wettbewerbsgefährdende Praktiken dort unterbinden, wo der DMA nicht greift“, so Mundt.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Entscheidung des Bundeskartellamtes auf fünf Jahre befristet. Noch wurde nicht über die Einleitung möglicher Verfahren zur Untersuchung konkreter Verhaltensweisen Microsofts entschieden. Zu seiner Entscheidung wird das Bundeskartellamt zeitnah einen Fallbericht veröffentlichen.





 
                                    
