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Baden-Württemberg wird „klimafit“

Die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker hat sich im Rahmen des Kongresses „Klimafit für die Zukunft“ am Mittwoch in Stuttgart den Fragen von Kommunalvertretern gestellt. Schwerpunkt war das in der Novellierung befindliche Klimaanpassungsgesetz des Bundes, die Überführung in Landesrecht sowie die Frage: Was bedeutet das für die Kommunen im Ländle?

„Was wir in diesem Jahr erlebt haben, hat gezeigt, dass die Herausforderungen des Klimawandels zunehmen“, so Walker. Deshalb sei die Überführung des Bundesgesetzes in Landesrecht nicht nur eine verfassungsrechtliche, sondern eine Pflicht der Vernunft. Bei der Anpassung gehe es insbesondere um jene Folgen des Klimawandels, die absehbar nicht mehr verhindert werden könnten. Bereits 2015 hat Baden-Württemberg eine Klimaanpassungsstrategie beschlossen und diese seither mehrfach überarbeitet. „Das betrifft nicht nur das Umweltministerium, sondern auch den Verkehrs-, Agrar- Gesundheits- und Gebäudesektor“, so Walker.

Die drei Säulen der Anpassung

Im Kern gehe es um drei zentrale Fragen: „Wie ändert sich das Klima vor Ort, wer ist davon betroffen und was können wir tun?“ Diese würden in Form von Klimaanalysen, Vulnerabilitätsanalysen sowie konkrete Maßnahmen zur Klimaanpassung beantwortet. Um individuelle Gegebenheiten berücksichtigen zu können, sei eine dezentrale Umsetzung unerlässlich. Gleichzeitig sei es erklärtes Ziel der Landesregierung, alle Kommunen zur Maßnahmenkonzeption zu verpflichten. Kleinere Kommunen sollen die Möglichkeit haben, sich im Konvoi mit anderen Gemeinden zu organisieren. Das Land werde die Kommunen beispielsweise durch vereinfachte Berichtspflichten entlasten.

Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe

Ganz ohne Kritik am Bund kommt die Ministerin aber nicht aus: So fehle es in den Kommunen nicht am Willen zur Umsetzung, sondern an der finanziellen und personellen Ausstattung. Anders als beim Hochwasserschutz habe der Bund die Klimaanpassung in toto noch nicht hinreichend als Gemeinschaftsaufgabe identifiziert. Bezogen auf das Scheitern der Ampelregierung stellt Walker klar: „Wir werden schon nervös, wenn der Bundeshaushalt nicht beschlossen wird. Wir brauchen Planbarkeit und Verlässlichkeit.“ Es sei absehbar, dass die Finanzierung der Maßnahmen vor Ort zentraler Bestandteil der Haushaltsplanung der kommenden Bundesregierung sein müsse. Die Verabschiedung des Landeshaushaltes und die Verlängerung bestehender Förderprogramme wie KLIMOPASS sehe sie zwar nicht gefährdet, mahnt aber zur Eile: „Investitionen, die heute nicht getätigt werden, sind nichts anderes als implizite Schulden gegenüber den nachfolgenden Generationen“, betont Walker.

Umweltakademie lädt bereits zum achten Mal

Rund 250 Vertreter aus Kommunen, Landkreisen sowie Planungs- und Architekturbüros nahmen am Kongress teil. Veranstalter war die Umweltakademie Baden-Württemberg in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Klimawandel bei der Landesanstalt für Umwelt, dem Bund deutscher Landschaftsarchitekten, der Architektenkammer und weiteren Regionalverbänden. Michael Eick, Leiter der Umweltakademie Baden-Württemberg, unterstrich die Notwendigkeit der Vernetzung: „Klimaanpassung ist ein weites Handlungsfeld; manche Maßnahmen entfalten ihre Wirkung häufig erst nach Jahren oder nur in Summe vieler Maßnahmen. umso wichtiger ist es, dass sich alle Akteure regelmäßig austauschen und gemeinsam am Großen Ganzen arbeiten.“

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