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StartSicherheitBußgeldescheide mehrheitlich nach Polen

Bußgeldescheide mehrheitlich nach Polen

(BS) Im Jahr 2023 richteten sich die meisten Bußgeldbescheide wegen des Verstoßes gegen die Bestimmungen des Mobilitätspakets I, insbesondere hinsichtlich der wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug, an polnische Unternehmen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/13732) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/13535) hervor.
Insgesamt waren 281 Unternehmen betroffen und es wurden Bußgelder in Höhe von rund 364.900 Euro verhängt. Die Mehrheit der Bußgeldbescheide (245) betraf polnische Lkw-Fahrer, die mit über 81.500 Euro zur Kasse gebeten wurden. Je nach spezifischem Verstoß und beteiligter Person (Fahrer und Fahrerin oder Unternehmer und Unternehmerinnen) sind unterschiedliche Bußgelder vorgesehen. So beträgt die Regelstrafe für Fahrer, die ihre wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug verbringen, 500 Euro, während Unternehmer bei vorsätzlichen Verstößen 1.500 Euro zahlen müssen; bei fahrlässigen Verstößen wird die Strafe halbiert.

Struktur soll erhalten bleiben
Die Bundesregierung vertritt den Standpunkt, dass eine effizientere Kontrolle des EU-Mobilitätspakets nicht durch die Zusammenlegung aller Zuständigkeiten in einer Behörde erreicht werden kann. Sie sieht die bestehende Struktur mit verschiedenen spezialisierten Kontrollbehörden auf Landes- und Bundesebene als bewährt an.
Die örtlich zuständigen Marktzugangs- und Arbeitsschutzbehörden sind aufgrund ihrer Nähe zu den Unternehmen und ihres Fachwissens am besten geeignet, Kontrollen vor Ort durchzuführen. Darüber hinaus führen die Landespolizeien einen wesentlichen Teil der Straßenkontrollen zur Überwachung des Marktzugangs und der Sozialvorschriften durch, ergänzt durch spezialisierte Kontrollen des Zolls und des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM).

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