Die EU-Kommission hat heute vorläufig festgestellt, dass der Online-Händler Temu gegen den Digital Services Act (DSA) verstößt. Konkret geht es dabei um illegale Produkte auf der Plattform. Das Verfahren gegen Temu läuft seit Oktober 2024.
Nach Einschätzung der Kommission besteht für Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU ein hohes Risiko, auf der Plattform illegalen Inhalten zu begegnen, etwa nicht konformen Produkten wie Babyspielzeug und kleine Elektronikprodukte. Der digitale Verbraucherschutz sei in der EU jedoch „nicht verhandelbar“, sagt Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie.
Ungenaue Bewertung
Der DSA verpflichtet sehr große Online-Plattformen dazu, Risiken wie die Verbreitung illegaler Inhalte aktiv zu bewerten. Aus der vorläufigen Sicht der Kommission sei Temu jedoch „weit davon entfernt“, diese Anforderungen nach den vorgegebenen Standards zu erfüllen, so Virkkunen. Die bisherige Risikobewertung des Unternehmens aus Oktober 2024 sei ungenau gewesen: Sie basiere auf allgemeinen Branchendaten statt auf spezifischen Details zum eigenen Angebot. Die Kommission vermutet deshalb, dass Temu auch nicht ausreichend gegen die Verbreitung illegaler Produkte auf der Plattform vorgeht.
Die seit Oktober laufende Untersuchung wird daher fortgesetzt. Neben den illegalen Produkten prüft die Kommission dabei weitere mögliche Verstöße gegen den DSA: die Verwendung süchtig machender Gestaltungsmerkmale, die Transparenz der Empfehlungssysteme und den Datenzugang für Forschende.
Temu darf sich verteidigen
Temu hat nun die Möglichkeit, die Untersuchungsakte der Kommission zu prüfen und schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen zu antworten. Das Europäische Gremium für digitale Dienste wird parallel dazu konsultiert. Sollte die Kommission ihre Einschätzung bestätigen, würde sie offiziell den DSA-Verstoß feststellen. In diesem Fall drohen dem Unternehmen Bußgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Zudem müsste Temu konkrete Maßnahmen zur Behebung des Verstoßes ergreifen.
Ähnliche Verfahren hat die Kommission bereits gegen andere große Plattformen wie TikTok, AliExpress, X und Meta angestoßen.