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StartDigitalesKI in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen

KI in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ist kein optionales Zusatzinstrument, sondern integraler
Bestandteil moderner Verwaltungen. Ziel ist es, die Servicequalität zu erhöhen, Beschäftigte zu entlasten und staatliches Handeln effektiver, effizienter und wirtschaftlicher zu gestalten.

Die Finanzverwaltung Nordrhein- Westfalen nimmt hierbei eine Vorreiterrolle ein: Sie erprobt und integriert KI in konkrete, skalierbare Anwendungsfälle und steht damit exemplarisch für eine moderne und zukunftsorientierte Verwaltung im digitalen Zeitalter.

KI als strategischer Hebel

 Der KI-Einsatz ist eingebettet in das Modernisierungsprogramm Finanzverwaltung für Nordrhein- Westfalen. Leitprinzip ist die Verbindung von Effizienzsteigerung, Serviceorientierung und digitaler Resilienz. KI fungiert als Ermöglicher und Beschleuniger: Sie soll bei Routinetätigkeiten unterstützen, große Datenmengen strukturieren und so personelle Ressourcen für anspruchsvolle, nicht standardisierbare Aufgaben freisetzen. Gleichzeitig erhöht sie durch automatisierte Analysen die Qualität von Entscheidungen und ermöglicht schnellere Antworten für Bürgerinnen und Bürger.

Die Verantwortung bleibt klar geregelt: KI wird als assistierendes Werkzeug eingesetzt – nicht als Ersatz für fachliche Expertise. Entscheidungen werden weiterhin von qualifizierten Beschäftigten getroffen. Dieses Human-in-the- Loop-Prinzip ist Kern der nordrhein- westfälischen Leitlinien, die außerdem Technologieoffenheit, Datenschutz und Skalierbarkeit in den Mittelpunkt stellen. Statt einzelne Leuchtturmprojekte umzusetzen, setzt die Finanzverwaltung auf übertragbare Lösungen für die Breite mit dem Gemeinwohl im Vordergrund.

Zentrale Themen wie KI und Cloud wurden in einem eigens eingerichteten Referat im Ministerium gebündelt. Im Rechenzentrum der Finanzverwaltung (RZF) wurde ein KI-Cloud-Inkubator aufgebaut, der neue Technologien erprobt und in den Alltag überführt. Am RZF-Standort Kaarst entsteht eine eigene KI-Infrastruktur, die sensible Daten unabhängig von externen Plattformen verarbeiten kann – ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der digitalen Souveränität.

Für die rund 33.000 Beschäftigten der Finanzverwaltung sind seit Anfang 2025 generative KI-Systeme wie ChatGPT, Copilot oder Gemini nutzbar. Der Einsatz ist ausschließlich in nicht-personenbezogenen Kontexten gestattet. Ergänzt wird dies durch NRW. Genius, eine von IT.NRW entwickelte Lösung, die langfristig eine datenschutzkonforme Lösung für den verwaltungsweiten Einsatz bieten soll. Auch im Steuerrecht werden neue Wege beschritten: Über das Fachportal Juris steht den Beschäftigten eine KI-gestützte Recherchefunktion zur Verfügung, die präzise Antworten ohne halluzinierte Inhalte liefert.

KI gegen Finanzkriminalität

 Die Einführung von KI in der Steuerverwaltung erfordert neben technischen und organisatorischen Voraussetzungen auch klare Leitplanken. Die KI-Strategie der Finanzverwaltung setzt diese Grenzen und schafft mit einem ministeriellen Erlass verlässliche Rahmenbedingungen für den verantwortungsvollen Einsatz. Dieser legt fest, welche Funktionen erlaubt sind – etwa Funktionen zur Rechercheunterstützung, Formulierungshilfe und Textanalyse. Strikt untersagt ist hingegen jede Verarbeitung personenbezogener oder vertraulicher Daten. Die Einhaltung des Datenschutzes und des Steuergeheimnisses haben höchste Priorität.

Auf dieser Grundlage können innovative Projekte sicher erprobt werden – etwa im Risikomanagementsystem (RMS). Nordrhein- Westfalen testet als erstes Bundesland ein KI-Modul, das anhand vergangener Veranlagungsdaten Prognosen erstellt und risikoarme Fälle für die automatisierte Bearbeitung identifiziert. Nach einer Pilotphase in vier Finanzämtern soll das System landesweit ausgerollt und anderen Bundesländern zur Verfügung gestellt werden.

Auch bei der Bekämpfung der Finanzkriminalität spielt KI eine wachsende Rolle. Das 2024 gegründete Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF) setzt sie zur Analyse digitaler Asservate und zur Aufdeckung verdächtiger Finanzströme ein – zunächst im Bereich Terrorismusfinanzierung, perspektivisch ist eine Ausweitung auf weitere Deliktsbereiche wie Geldwäsche oder organisierte Kriminalität geplant.

Damit KI verantwortungsvoll genutzt werden kann, setzt NRW die auf die KI-Kompetenz der Beschäftigten. Gemeinsam mit GovTech Deutschland und Microsoft wurde eine landesweite Schulungsinitiative gestartet, die allen Beschäftigten praxisnahe E-Learnings und modulare Lernsysteme bereitstellt. Dies ist Ausdruck moderner Personalentwicklung – und zugleich rechtlich vorgeschrieben nach Artikel 4 der EU-KI-Verordnung. Ziel ist es, Kompetenzen aufzubauen und die reflektierte Nutzung moderner Werkzeuge dauerhaft in der Verwaltung zu verankern.

Innovation und Kontrolle

 KI ist in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen längst gelebte Realität. Dabei zeigt sich: Innovation und Kontrolle sind kein Widerspruch. Die KI-Strategie Nordrhein-Westfalens verbindet technologiepolitische Souveränitätsziele mit konkretem operativem Mehrwert. Sie schafft Tempo, entlastet Beschäftigte und verbessert den Service. Die menschliche Fachkompetenz wird immer das Rückgrat einer leistungsfähigen Finanzverwaltung bilden. Das Gleichgewicht zwischen Innovation und öffentlicher Verantwortung macht den nordrhein-westfälischen Ansatz zu einem Modell für die Verwaltung der Zukunft.

Der Autor dieses Gastbeitrages ist Dr. Dirk Günnewig, Staatssekretär im Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen.

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