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Härtere Gangart gegen Schwarzarbeit

Ein neuer Gesetzesentwurf aus dem Finanz- und Arbeitsministerium soll für einen verbesserten Datenaustausch zwischen Zoll, Finanzämtern und weiteren Behörden sorgen. Von den Gewerkschaften gibt es Lob, aber auch Kritik an den Plänen.  

Schwarzarbeit soll in Zukunft zielgerichteter bekämpft werden – das ist das Ziel des Referentenentwurfs, den das Bundeskabinett kürzlich beschlossen hat. Konkret bedeutet das: Es soll mehr Befugnisse für die Kontrolleure geben, auch effektivere digitale Prozesse sowie ein optimierter Datenaustausch sind vorgesehen. „Wir legen eine härtere Gangart ein, um gegen diejenigen vorzugehen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit und auf dem Rücken von illegal beschäftigen Arbeitskräften bereichern“, erklärte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD).

Ermittlungsergebnisse direkt an die Jobcenter übermitteln

Geplant ist zudem, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) „schlagkräftiger, moderner und digitaler“ aufgestellt wird, um die „Menschen besser vor Ausbeutung und widrigen Arbeitsbedingen zu schützen, die Einnahmen des Staates zu sichern und fairere Rahmenbedingungen für die Unternehmen zu gewährleisten, die sich an die Regeln halten.“

Wie das Bundesarbeitsministerium (BMAS) die vorliegenden Pläne konkretisiert, soll der Zoll künftig die Befugnis erhalten, seine Ermittlungsergebnisse unverzüglich an die Jobcenter zu übermitteln. „So kann Sozialleistungsmissbrauch früher erkannt werden und die Jobcenter können Entscheidungen, beispielsweise über Rückforderungen zu viel gezahlter Leistungen, schneller treffen“, erläutert Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD).

Wie groß das Problem der Schattenwirtschaft tatsächlich ist, zeigt sich an folgenden Zahlen: Nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (IW) haben im vergangenen Jahr mindestens 3,3 Millionen Menschen schwarzgearbeitet. Die vom Zoll registrierte Schadenssumme summierte sich auf 766 Millionen Euro, davon entfielen allein 369 Millionen auf die Baubranche. Die verhängten Strafgelder fielen im Vergleich dazu mit 30 Millionen Euro verhältnismäßig gering aus.

Wie aus einer Erhebung von Prof. Dr. Dominik Enste vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (IW) hervorgeht, führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit 2023 insgesamt 42.631 Prüfungen durch – vor allem in risikoreichen Branchen wie Baugewerbe und Gastronomie. Daraus resultierten mehr als 100.000 Strafverfahren und knapp 50.000 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten. Mit dem geplanten neuen Gesetz soll der Staat ab 2028 zwei Milliarden Euro Mehreinnahmen erhalten.

Nagelstudios und Barbershops im Visier der Kontrolleure

Neben illegal Beschäftigten in der Gastronomie, auf dem Bau und in Privathaushalten sollen künftig auch Nagel- und Kosmetikstudios sowie Barbershops verstärkt ins Visier genommen werden. So werden beispielsweise die Beschäftigten dazu verpflichtet, ihren Personalausweis mit sich zu führen. Die FKS erhält derweil die Ermächtigung, Betrugsfälle selbst zu ahnden und damit auf Augenhöhe mit anderen Ermittlungsbereichen wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung zu agieren.

Im Referentenentwurf heißt es dazu: „Damit kann sie Kriminelle oder Personen, die sich in Deutschland ohne Aufenthaltstitel aufhalten, selbst identifizieren – genauso zügig wie die Polizei. Das wird die Verfahren erheblich beschleunigen.“ Geplant sind außerdem erweiterte Befugnisse bei der Telekommunikationsüberwachung.  

Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) begrüßt die Neuerungen. Es würden damit viele langjährige Forderungen erfüllt, erklärt BDZ-Sprecher Felix Schirner auf Anfrage des Behörden Spiegel. So seien insbesondere die Stärkung der Ermittlungsbefugnisse, die Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund und der risikoorientierte Prüfungsansatz nach dem Grundsatz „Qualität vor Quantität“ positive Entwicklungen. Auch die Kompetenzerweiterung der FKS, die damit zu einer „Kleinen Staatsanwaltschaft“ wird, befürwortet der BDZ. „Dies steigert die Effektivität der Ahndung und entlastet die Justiz“, so Schirner.

Nachbesserungsbedarf gebe es dennoch – insbesondere, was die Umsetzung der neuen rechtlichen Regelungen angeht. Sowohl personell wie technisch sei die FKS hierfür nicht ausreichend ausgestattet. Vor allem der Anteil der im gehobenen Dienst Beschäftigten müsse erhöht werden. Auch fordert der BDZ eine Generalsanierung der IT-Infrastruktur sowie eine „Sicherheitsmilliarde“ vom Bund, um den vorherrschenden Investitionsrückstau zu abzubauen.   

Als weiteres Problem für die Schwarzarbeitsbekämpfung sieht er den mangelnden Datenaustausch mit den Finanzämtern der Länder. „Ohne eine grundlegende Änderung in der Kooperationsbereitschaft auf Länderebene und eine entsprechende politische Weichenstellung wird die Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung an dieser Stelle nur oberflächlich bleiben“, erklärt Schirner. Bislang fehle hierzu aber eine eindeutige Positionierung der Deutschen Steuergewerkschaft (DStG).  

Die DStG indes äußert sich in einem Pressestatement zu dem geplanten Gesetz aus den Reihen von BMF und BMAS. Darin bringt sie zum Ausdruck: Die Digitalisierung der FKS sei ein längst überfälliger Schritt. Jedoch müssten die Beschäftigten entsprechende Schulungen und Fortbildungen erhalten – ein Punkt, der bislang im Entwurf nur unzureichend berücksichtigt ist. Die geplanten erweiterten Ermittlungsbefugnisse ringen der Gewerkschaft auch Skepsis ab. Ohne Aufstockung der Personalressourcen und gezielte Entlastungsmaßnahmen prognostiziert er eine erhebliche Überlastung in den Landesfinanzverwaltungen.      

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