Die SPD will das Erbschaftssteuergesetz umfassend ändern. Daran regt sich nicht nur Kritik aus den Reihen des Koalitionspartners, auch Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften prognostizieren negative Folgen.
Rund die Hälfte der in Deutschland vorhandenen Vermögen wurden nicht durch Arbeit erwirtschaftet, sondern ist stattdessen das Ergebnis einer Erbschaft oder Schenkung. Jedes Jahr werden Vermögen in einer dreistelligen Milliardenhöhe vererbt oder verschenkt, im Vergleich dazu fällt das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer gering aus – es liegt bei rund zwölf Milliarden Euro. Das zeigt eine aktuelle Erhebung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW).
Die SPD hält die bestehende Regelung für die Erbschaftssteuererhebung für ungerecht und legte deshalb nun ein Reformkonzept vor, das in viele Richtungen hohe Wellen schlägt. Geplant ist eine grundlegende Änderung des deutschen Erbschaftssteuerrechts, durch die große Vermögen stärker belastet und kleine sowie mittlere Erbschaften entlastet werden. Geplant ist konkret, dass für jeden Erben ein sogenannter Lebensfreibetrag von rund einer Million Euro gilt. Dieser setzt sich aus einem Freibetrag von 900.000 Euro für Erbschaften aus der Familie und 100.000 Euro von nicht oder entfernt verwandten Personen zusammen.
Freibeträge von fünf Millionen Euro für Firmen
Die geplante Erweiterung des Freibetrags geht einher mit der Abschaffung der Zehn-Jahres-Regel. Laut dieser konnte bisher alle zehn Jahre in Höhe des bisherigen Freibetrags von 500.000 (bei Ehepartnern) bzw. 400.000 Euro (bei Kindern) verschenkt beziehungsweise vererbt werden.
Künftig soll zudem das Vererben von Elternhäusern steuerfrei bleiben – vorausgesetzt die Erben bewohnen die Immobilie weiter. Für Firmen sind Freibeträge von fünf Millionen Euro geplant. Damit soll die Weiterexistenz von Familienbetrieben gesichert bleiben. Wer größere Unternehmen erbt, muss hingegen mit Mehrbelastungen rechnen.
An der Fünf-Millionen-Grenze regt sich von mehreren Seiten Kritik. Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), erklärte dazu: Zunächst einmal müsse das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden, das über die Verfassungskonformität der aktuellen Erbschaftssteuer-Regelung entscheiden soll. Laut dieser können Betriebserben, die mehr als 26 Millionen Euro Betriebsvermögen erben, unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuerpflicht befreit werden. Ebendiese Verschonungsregeln für Betriebsvermögen müssten erhalten blieben, so Dittrich. Eine Einschränkung der geltenden Regeln würde „Nachfolgen gefährden, Betriebe belasten und die Fortführung der regionalen Wirtschaft schwächen“, führt er weiter aus.
Dass die SPD die Verschonungsregeln abschaffen und durch einen Freibetrag für Betriebsvermögen in Höhe von fünf Millionen Euro ersetzen will, findet Dittrich „unverständlich“. „Dieser Betrag mag auf den ersten Blick hoch erscheinen. Er ist aber schnell erreicht, wenn man beispielsweise Betriebsgrundstücke oder Maschinen betrachtet.“ So könne ein einzelner Kran rund 500.000 Euro kosten. Gerade in kleinen Betrieben sei der Freibetrag damit schnell aufgebraucht.
Die Deutsche Steuergewerkschaft (DST) findet den „Diskussionsaufschlag der SPD zwar in der Grundrichtung“ richtig, attestiert bei den Details aber noch viel Arbeit. So fehle es an Effizienz und Praktikabilität. Die geltenden Verschonungsregeln seien ein „bürokratisches Monster“, sagt der DST-Bundesvorsitzende, Florian Köbler. So müssten derzeit spezialisierte Teams aus den Finanzbehörden komplexe Verschonungsprüfungen durchführen. Damit würden schlussendlich Einnahmen erzielt, die im Anschluss teilweise wieder erlassen würden. Damit würden die Verwaltungsressourcen schlecht investiert.
Massiver Finanzdruck bei der Unternehmensnachfolge
Hinzu komme: Aktuell verliere der Staat verliere acht Mal mehr Geld durch Steuerkriminalität als die Erbschaftsteuer einbringe. Daher müsse eine intelligente Reform der Erbschaftssteuer Ressourcen freigeben für prioritäre Aufgaben, so Köbler. „Die Finanzverwaltung braucht mehr Ressourcen – für die Bekämpfung von Hinterziehung, nicht für komplexe Erbschaftsprüfungen“, so Köbler.
Kritik an dem vorliegenden Reformpapier kommt auch vom Verband der Familienunternehmer. Der geplante Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro reiche als Schutz für kleine und mittlere Betriebe nicht aus, sagt Anne-Katrin Moritz, Mitglied der Geschäftsleitung. Maschinenparks, Lagerhallen, Bürogebäude und Betriebskapital würden Unternehmenswerte schnell in die Höhe von zweistelligen Millionenbeträgen treiben. „Dadurch geraten Unternehmen bei der Nachfolge und Übergabe an spätere Generationen unter massiven finanziellen Druck. Sie müssten diese Vermögenswerte dem Betrieb entnehmen, mit Risiken für Arbeitsplätze und Investitionen“, erklärt sie. Dadurch würden Unternehmensnachfolgen erschwert und Investitionen verzögert – besonders in der aktuellen Wirtschaftskrise fatal.
Die Ökonomen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) sehen die Reform aus ähnlichen Gründen kritisch. Zwar sei das Ziel, die Steuer einfacher auszugestalten, sinnvoll – doch „unter dem Strich würde die Umsetzung der Pläne dem Wirtschaftsstandort schaden“, so IW-Ökonom Dr. Tobias Hentze. Mittlere und größere Familienunternehmen hätten mit deutlichen Steuererhöhungen zu rechnen. „Für Unternehmen, die häufig im internationalen Wettbewerb stehen, wäre das ein gravierender Nachteil“, führt der Wirtschaftswissenschaftler aus. Investitionen, Arbeitsplätze und langfristig die wirtschaftliche Stärke des Standorts Deutschland seien dadurch erheblich gefährdet.

