- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
StartSicherheitBesserer dienstlicher Rechtsschutz

Besserer dienstlicher Rechtsschutz

Sachsen-Anhalt verbessert den dienstlichen Rechtsschutz für Bedienstete der Landesverwaltung. Das gilt damit auch für Polizistinnen und Polizisten.

Künftig kann auch dann finanzielle Unterstützung beim Land beantragt und erhalten werden, wenn die Polizistinnen und Polizisten parallel über Gewerkschaften oder Berufsverbände hinsichtlich des Rechtsschutzes abgesichert sind. Diese Forderung hatten Gewerkschaften in der Vergangenheit immer wieder erhoben. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind aufgrund der Besonderheiten ihres Dienstalltages überdurchschnittlich häufig von Strafanzeigen betroffen.

In Sachsen-Anhalt wurde auch in der Vergangenheit schon dienstlicher Rechtsschutz gewährt, der in einem gemeinsamen Erlass von Finanz- und Justizministerium geregelt ist. Dies galt jedoch nicht, sofern Rechtsschutz durch Gewerkschaften und Berufsverbände zu erlangen war. Diese Einschränkung wird es nun nicht mehr geben.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (CDU) erklärte dazu: „Jahrelang haben die Gewerkschaften dafür geworben, dass das Land den dienstlichen Rechtsschutz für Polizistinnen und Polizisten ausweitet – jetzt sind wir diesem Anliegen nachgekommen.“ Es sei richtig und notwendig, dass der dienstliche Rechtsschutz für Polizistinnen und Polizisten verbessert werde. Denn: „Die Kolleginnen und Kollegen setzen Recht und Gesetz im Land durch und müssen dafür auch vom Land als Arbeitgeber Rechtsschutz erhalten.“

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein