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StartFinanzenHöhere Besteuerung wegen Home-Office?

Höhere Besteuerung wegen Home-Office?

Für viele deutsche Pendlerinnen und Pendler mit Arbeitsstätte in den Niederlanden oder Belgien ist die künftige Besteuerung ihres Lohns unklar. Mit dem Ende von Corona-bedingten Sonderregelungen zur Versteuerung von Einkommen, wenn aus dem Home-Office gearbeitet wird, fürchten viele deutsche Grenzpendelnde nun eine höhere Besteuerung von Anteilen ihres Gehalts.

Theoretisch wären Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Deutschland leben und in den westlich angrenzenden Staaten arbeiten, sowohl in hierzulande als auch im jeweiligen Land, wo sie ihre Tätigkeit ausüben, steuerpflichtig. Denn während in Deutschland alle Einkünfte eines Anwohners unabhängig von dessen Arbeitsort versteuert werden müssen, gilt für die Niederlande und Belgien, dass lediglich das im Land selbst erarbeitete Einkommen unabhängig vom Wohnort der arbeitenden Person steuerpflichtig ist. Damit eine Doppelbesteuerung ausbleibt, haben die entsprechenden Länder untereinander bestimmte Abkommen abgeschlossen: Pendlerinnen und Pendler werden in Deutschland von der Einkommenssteuer befreit und müssen ihre Steuer somit in dem Land leisten, in dem sie arbeiten.

Steuerliche Nachteile?

Während der Corona-Pandemie änderte sich jedoch die Arbeitswelt. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nahmen das Angebot des Home-Office an und möchten nun darauf nicht mehr ganz verzichten. Die Arbeit von zu Hause aus bedeutet jedoch die Änderung des Arbeitsorts. Für Grenzpendlerinnen und Grenzpendler mit Arbeitsstätte im Nachbarstaat gilt bei Inanspruchnahme des Home-Office, dass ihr Arbeitsort an den entsprechenden Tagen Deutschland sei. Für diese Arbeitstage vom Eigenheim aus sind sie dann normalerweise in Deutschland steuerpflichtig – vielen droht also eine Doppelbesteuerung, auch wenn die Regierungen betonen, dass es nicht dazu kommen werde. Doch während in der Corona-Zeit dieses Problem durch bestimmte Regelungen gelöst wurde, ist die Situation mit dem Auslaufen eben dieser Regelungen seit dem 30. Juni 2022 unklar.

Neue Abkommen erforderlich

Das Land NRW fordert die Beibehaltung von vereinfachten Abkommen bezüglich der Besteuerung von Grenzpendlerinnen und Grenzpendlern, damit ihnen keine Nachteile entstehen. Gerade die Arbeit aus dem Home-Office sei zeitgemäß und müsse als Teil der Lebensrealität vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigt werden, merkte NRW-Europaminister Nathanael Liminski an. Er und NRW-Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk haben sich bereits an Bundesfinanzminister Christian Lindner gewandt, damit dieser gemeinsam mit den westlich angrenzenden Staaten schnelle Lösungswege aushandle. Optendrenk betonte: „Das ersatzlose Auslaufen der Regelungen wird der veränderten Arbeitsrealität nicht mehr gerecht. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“

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