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StartStaat & RathausZentralisierung in Berliner Landesamt

Zentralisierung in Berliner Landesamt

Die Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten sollen in Berlin im Landesamt für Einwanderung (LEA) zusammengefasst werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Senat beschlossen. Dieser wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.

Das neue Gesetz, bei dem die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport die Federführung innehat, soll den Planungen zufolge am 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten. Momentan sind die zwölf Berliner Bezirksämter für Vorbereitungsarbeiten und Anspruchseinbürgerungen zuständig. Bei Letzteren handelt es sich um Fälle von Personen, denen während des Nationalsozialismus die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde oder deren Abkömmlinge. In allen übrigen Fällen entscheidet derzeit die Senatsinnenverwaltung. Durch die Zentralisierung beim LEA, ein digitales Verfahren und eine einheitliche Entscheidungspraxis sollen Einbürgerungsverfahren beschleunigt und die Einbürgerungsquote im Land Berlin erhöht werden.

Von der Zentralisierung im LEA versprechen sich die Verantwortlichen zahlreiche Synergieeffekte sowie eine frühzeitige und gezielte Beratung der Eingewanderten. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) betonte: „Es ist mir ein besonderes Anliegen, Einbürgerungen in Berlin zu fördern und zu beschleunigen. Mit der Einbürgerung im Landesamt für Einwanderung wird ein wichtiger Schritt zur Integration und Partizipation gegangen. Die Staatsangehörigkeit ist wesentlich für die politische und damit auch die gesamtgesellschaftliche Teilhabe.“

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