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StartSicherheitErst einmal untersagt

Erst einmal untersagt

Ein Berliner Polizist darf vorerst nicht mehr unter dem Namen „Officer (…)“ auf verschiedenen sozialen Plattformen auftreten. Das entschied das Verwaltungsgericht der Bundeshauptstadt im Rahmen eines Eilverfahrens. Der Betroffene war auf TikTok und Youtube aktiv.

Der betroffene Hauptkommissar betrieb auf der Social Media-Plattform TikTok ein Profil mit Polizeibezug und gab sich dabei den Namen „Officer (…)“. Nachdem bekannt geworden war, dass er auf dem TikTok-Kanal per Livestream ein Interview mit einem bekannten Angehörigen eines Berliner Clans geführt und diesen hierbei geduzt hatte, untersagte die Polizei ihm diese Tätigkeit unter Anordnung der sofortigen Vollziehung. Das Verbot wurde im Juni 2022 auf weitere Soziale Medien erstreckt. Auf seinen Widerspruch verbot die Polizei ihm später generell eine Nebentätigkeit mit Polizeibezug auf allen bestehenden oder zukünftigen Kanälen und Plattformen Sozialer Medien und forderte ihn zugleich zur sofortigen Löschung aller Beiträge mit Polizeibezug sowie des Profilnamens „Officer (…)“ auf.

Die Verwaltungsrichter kamen im Eilverfahren zu der Einschätzung, dass der Beamte bei der Ausübung der Nebentätigkeit dienstliche Pflichten verletzt habe. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Tätigkeit als etwaige künstlerische Betätigung keiner Nebentätigkeitsgenehmigung bedürfe. Denn das Interview mit dem Angehörigen eines Berliner Clans offenbare ein nicht zu akzeptierendes Näheverhältnis zum Clan-Milieu. Dies begründe Zweifel daran, ob der Hauptkommissar sein Amt künftig pflichtgemäß und unparteiisch ausüben werde. Als Polizeibeamter unterliege er besonderen Treuepflichten gegenüber seinem Dienstherrn, denen private Kontakte in diese Szene widersprächen. Gegen den Beschluss ist bereits beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt worden.

Benjamin Jendro, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin, erklärte zu der Entscheidung: „Das ist ein richtungsweisendes Urteil, das die Problematik der privaten Präsenz von Polizisten mit dienstlichen Bezug im Social Media auf den Punkt bringt. Wenn man als Sicherheitsbehörde authentisch Nachwuchs werben und Polizeiarbeit nah bringen möchte, sollte das ausschließlich über Corporate Influencer geschehen. Es ist gut, dass Berlins Polizei die Gefahren mittlerweile erkannt hat, an verbindlichen und transparenten Regeln und Tipps arbeitet, nachdem die Thematik Instacops lange zu stiefmütterlich behandelt und in Kauf genommen wurde, dass Einzelne mit ihrem Social Media-Verhalten dem Bild der Polizei und auch sich selbst schaden.“

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