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StartSicherheit71 Personen in Bayern entwaffnet

71 Personen in Bayern entwaffnet

Im Freistaat Bayern sind im vergangenen Jahr 71 Menschen, die extremistische Bezüge aufwiesen, von den zuständigen Behörden entwaffnet worden. Außerdem verhängten die Kreisverwaltungsbehörden 42 Waffenbesitzverbote.

Gegen 86 Personen mit Bezügen in den politischen Extremismus wurde der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse eingeleitet. 50 haben in diesem Zeitraum einen Widerrufsbescheid erhalten, 21 weitere kamen dem Widerruf zuvor, indem sie ihre Erlaubnisse und Waffen freiwillig abgegeben haben. Insgesamt wurden so im letzten Jahr 296 Waffen entzogen.

Darüber hinaus gingen die Waffenbehörden in zwölf Fällen bereits bei der Antragstellung auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Hinweisen auf extremistische Bezüge nach. Dabei wurde ein Antrag abgelehnt, neun Anträge wurden wegen der zur erwartenden negativen Entscheidung zurückgenommen. Von den entwaffneten Erlaubnisinhaberinnen und Erlaubnisinhabern sind nach Angaben von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) 64 der Reichsbürger- und Selbstverwalterbewegung sowie dem erstmals vom Verfassungsschutz erfassten Bereich „Delegitimierung des Staates“ zuzuordnen.  Gegen vier Erlaubnisinhaber mit Bezügen zum Bereich „auslandsbezogener Extremismus“ erließen die Waffenbehörden einen Bescheid zum Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse. Drei waren anderen extremistischen Szenen zuzuordnen.

Bereits die Mitgliedschaft in einer extremistischen Vereinigung führt dazu, dass ein Antrag auf waffenrechtliche Erlaubnis abgelehnt und ein Verfahren zum Entzug einer vorher erteilten Erlaubnis eingeleitet wird. Um Extremistinnen und Extremisten zu erkennen, sind die Waffenbehörden gesetzlich dazu verpflichtet, eine Auskunft bei der Verfassungsschutzbehörde einzuholen. Letzteren übermittelt den Waffenbehörden nicht nur Erkenntnisse über Personen, die es gesichert als Extremistinnen und Extremisten einstuft, sondern auch bereits erste Anhaltspunkte für den Bezug eines Waffenbesitzers oder einer Waffenbesitzerin zum Extremismus.

Minister Herrmann erklärte: „Unser Ziel ist es, Extremisten aller Art den Zugang zu Waffen zu verwehren. Die bayerischen Waffenbehörden prüfen daher jeden Verdachtsfall und schöpfen die rechtlichen Möglichkeiten aus, um dieses Ziel zu erreichen.“

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