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StartDigitalesBSI schafft Grundlage für eRezept in Krankenkassen-Apps

BSI schafft Grundlage für eRezept in Krankenkassen-Apps

Krankenkassen können den Versicherten eRezept-Funktionen direkt in ihren Apps bereitstellen, sofern ein Sicherheitsgutachten die Einhaltung der IT-Sicherheitsmaßnahmen bestätigt, die in der Prüfvorschrift des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) festgelegt sind. Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) haben diese Möglichkeit kürzlich genutzt. Dadurch können nun rund 40 Millionen gesetzlich Versicherte das eRezept über ihre Krankenkassen-App nutzen.

Ermöglicht wurde dies durch das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG), das neben der gematik auch den Krankenkassen erlaubt, das Frontend für das eRezept bereitzustellen. Um dies umzusetzen, müssen die Krankenkassen dem BSI ein extern erstelltes Sicherheitsgutachten vorlegen. Nach der Bestätigung des Gutachtens durch das BSI können die eRezept-Funktionen in der jeweiligen App des Anbieters freigeschaltet werden.

BSI-Vizepräsident Dr. Gerhard Schabhüser erklärte, dass Patientendaten sensible und wertvolle Daten seien, die gut geschützt werden müssten. Gleichzeitig müsse die Cybersicherheit so gestaltet werden, dass sichere Produkte von den Anwenderinnen und Anwendern angenommen und genutzt würden. Auf diese Weise werde eine sichere Digitalisierung im Rahmen der Cybernation geschaffen.

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