Das Innenministerium in Stuttgart hat eine neue Verwaltungsvorschrift zur Feuerwehrförderung (ZFeuVwW) erlassen. Mit der neuen Vorschrift will das Land Baden-Württemberg die Feuerwehren auch bei der Beschaffung von Fahrzeugen unterstützen.
Neu wird sein, dass das Land Städten und Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, an der landesweiten Neubeschaffung einzelner Fahrzeugtypen teilzunehmen. Das Innenministerium übernimmt für diese Fahrzeuge die Ausschreibung und unterstützt bei der Abwicklung des Fahrzeugkaufes. Damit sollen vor allem kleine Gemeinden von den immer umfangreicheren und aufwändigeren Vergabeverfahren entlastet werden.
„In den letzten fünf Jahren hat das Innenministerium alle förderfähigen Anträge der Kommunen auch tatsächlich bewilligt. So hat Baden-Württemberg knapp 300 Millionen Euro in das Feuerwehrwesen in Baden-Württemberg investiert. Allein im Jahr 2024 stellt das Land mehr als 61 Millionen Euro für die Feuerwehren zur Verfügung, darunter 49,4 Millionen Euro für die Förderung von Fahrzeugen und Feuerwehrhäusern. Hinzu kommen nochmals 12,1 Millionen Euro pauschale Unterstützung für die Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehrangehörigen sowie für kleinere Beschaffungen“, ergänzte Innenminister Thomas Strobl (CDU).
Die bislang geltende Verwaltungsvorschrift wird planmäßig zum 31. Dezember 2024 außer Kraft treten. Die neue ZFeuVwW gilt somit ab dem kommenden Jahr.