Für Städte, Gemeinden und Landkreise aus Baden-Württemberg soll es künftig einfacher sein, ihre wirtschaftliche und finanzielle Gesamtlage darzustellen können. Das strebt ein neuer Gesetzesentwurf an, der vom Landtag beschlossen wurde.
„Mit den beschlossenen Änderungen schaffen wir Bürokratie ab und stärken unsere Kommunen“, erklärte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl bei der Verabschiedung des Entwurfs zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Vorschriften. Es gehe um Vereinfachungen für die Praxis, sagte er weiter. Zudem ist in dem Gesetz vorgesehen, dass Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Beteiligungsberichte der Kommunen in Zukunft elektronisch auf deren Internetseite veröffentlicht werden können.
Mit dem sogenannten Erweiterten Beteiligungsbericht werde den Kommunen eine „innovative Möglichkeit an die Hand gegeben“, um schnell und einfach einen Gesamtüberblick über ihre finanzielle Lage „mit dem Kernhaushalt und ihren ausgelagerten Bereichen“ geben zu können. Gleichzeitig werde die Transparenz der finanziellen Situation auch für die Bürgerinnen und Bürger erhöht.
Zur Entlastung der Kommunen soll nun künftig kein Gesamtabschluss mehr nötig sein, das finanzielle Gesamtbild einer Kommune wird stattdessen in einem vereinfachten Verfahren, dem Erweiterten Beteiligungsbericht, dargestellt.





