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Mit Fußfesseln Frauen vor Gewalt schützen

Kurz vor der Bundestagswahl bringt die Regierung noch eine Gesetzesänderung zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt auf den Weg. Mit Hilfe von elektronischen Fußfesseln sollen Gewalttäter im familiären Umfeld überwacht werden. Es bestehen jedoch Zweifel darüber, ob die Zeit für die Änderungen noch reicht.

„Der Kampf gegen häusliche Gewalt duldet keinen Aufschub“, erklärte der parteilose Bundesjustizminister Volker Wissing. Kurz zuvor hatte das Kabinett eine Formulierungshilfe zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes beschlossen. Mit dem Entwurf sollen Familiengerichte in Hochrisikofällen künftig eine elektronische Fußfessel für drei Monate anordnen können – mit der Option auf Verlängerung bei Fortbestand der Gefahr. Hinsichtlich der direkten Täterarbeit sollen Straffällige zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Kursen verpflichtet werden können.

Kritik aus der Opposition

„Der Bundestag kann den Gesetzentwurf noch vor der Bundestagswahl beschließen – und er sollte das dringend tun“, appellierte Wissing an die Parteien des Bundestags. Als Teil des Ampel-Koalitionsvertrags waren die Änderungen am Gewalthilfegesetz bereits lange in Planung. Dass die Gesetzesänderung jedoch erst jetzt konkretisiert wurde, kritisierte unter anderem die stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion Andrea Lindholz (CSU). „Ein Neuaufschlag in der neuen Legislaturperiode scheint mir insgesamt erfolgversprechender“, erklärte Lindholz. So hätten die Länder kaum noch Zeit, sich mit dem Entwurf auseinanderzusetzen. Jedoch seien sie es, die das Gesetz am Ende umsetzen müssten.

Zuletzt hatte die Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis90/Die Grünen) den Zeitplan der Bundesregierung verteidigt. Bei einer Debatte im Bundestag Anfang Dezember hatte sie im vergangenen Jahr erklärt: „Wir haben intensiv zwei Jahre an einem Runden Tisch beraten.“Die langen Verhandlungen seien jedoch jetzt kein Grund dafür, jetzt nicht mehr zu handeln. Wie Andrea Lindholz bemängelte auch der Hessische Justizminister Christian Heinz (CDU) das späte Handeln der Bundesregierung. So habe sich der Bundesrat mit Hessens Initiative bereits eindeutig zum Einsatz von Fußfesseln positioniert. Außerdem halte Heinz die Begrenzung des Tragens auf drei Monate für falsch. Das sei schlichtweg zu kurz.

Nach spanischem Vorbild

Hessen hat bereits im vergangenen Jahr die elektronische Fußfessel mit sogenannter DV-Technik eingeführt. Als Vorbild hierfür gilt Spanien. Laut dem Hessischen Justizministerium unterscheidet sich die DV-Technik von der bisherigen Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) darin, dass keine festgelegten Verbotszonen überwacht werden. Stattdessen trägt der Täter eine Fußfessel, die mit einer GPS-Einheit kommunizieren kann. Ein Sender, den das Opfer mit sich führt, übermittelt hierbei dem System sowohl den Standort des Überwachten als auch den des Opfers. Nähert sich der Täter – absichtlich oder versehentlich – dem Opfer, löst dies einen Alarm bei der Polizei aus. Zusätzlich erhält das Opfer einen Warnhinweis. Die spanischen Sicherheitsbehörden wenden diese Art der Täterüberwachung im Falle häuslicher Gewalt bereits seit 2009 an.

Durch das Polizeirecht sowie der Regelung der Führungsaufsicht ist der Einsatz in den Bundesländern auch jetzt schon möglich. Konkret handelt es sich dabei um eine Maßnahme, die nach einer Haftstrafe angewendet werden kann. In Hessen ist hierfür die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) angesiedelt. Ihre Aufgabe ist die fachliche Überwachung der Fußfesselträger.

Das Sächsische Justizministerium teilte kürzlich mit, dass im Freistaat nun erstmals eine Fußfessel nach spanischem Modell angewandt werde, um eine Frau vor häuslicher Gewalt zu schützen. Gegen ihren vorbestraften Ex-Mann sei ein Kontakt- und Annäherungsverbot verhängt worden, das nun mit Hilfe der Fußfessel kontrolliert werde, so das Ministerium. Deutschlandweit sei es damit das erste Mal, dass diese Technik zum Einsatz kommt.

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