Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Fall Bremen gegen die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) eine Entscheidung getroffen. Laut dem Urteil ist die Erhebung einer Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei sogenannten „Hochrisikospielen“ der Fußball-Bundesliga mit dem Grundgesetz vereinbar. Damit findet ein zehn Jahre andauernder Konflikt sein Ende.
Dem Gerichtsurteil vorausgegangen war das im November 2014 in Kraft getretene Bremische Gebühren- und Beitragsgesetz. Dieses Gesetz sieht vor, dass Veranstalterinnen und Veranstalter eine Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei „gewinnorientierten und erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Großveranstaltungen“ mit mehr als 5.000 Personen zahlen müssen. Die Gebühr bemisst sich nach dem Mehraufwand, der durch den Einsatz zusätzlicher Polizeikräfte entsteht.
Gegen die DFL ausgelegt wurde das Gesetz erstmals nach dem Derby zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV im Jahr 2015. Aufgrund des erhöhten Polizeieinsatzes erhielt die DFL eine Rechnung in Höhe von 425.000 Euro. Dagegen legte der Verband Widerspruch ein. Nach juristischen Niederlagen vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen und dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig begann schließlich im April 2024 das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßte das Urteil. „Es kann nicht sein, dass jeder Bürger für kleinste Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung mit teilweise drastischen Gebühren zur Kasse gebeten wird, während die milliardenschwere DFL die Arbeit zigtausender Polizeikräfte geschenkt bekommt“, kritisierte Heiko Teggatz, der stellvertretende Bundesvorsitzende der DPolG. Eine angemessene Beteiligung an den Kosten über eine Gebühr sei deshalb richtig und notwendig, damit auch den Einsatzkräften dieses Geld wieder zugutekommt.
Das Urteil finde ich sehr gut, der Gerechtigkeit halber. Interessieren würde mich aber noch, wie viele solcher Fußballspiele im nachhinein noch in Rechnung gestellt werden. In den letzten zehn Jahren, seit dem ersten Spiel in 2015, haben ja sicherlich einige weitere mit erhöhtem Aufgebot der Polizei stattgefunden…