Das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesjustizministerium (BMJV) gehen gemeisam gegen Geldautomatensprenger und organisierte Sprengstoffkriminalität vor. Ein Gesetzesentwurf der beiden Ministerien wurde nun vom Bundeskabinett beschlossen.
„Wir gehen härter gegen Geldautomatensprenger vor“, betonte Bundesinnenminister, Alexander Dobrinth (CSU), im Rahmen der Kabinettssitzung. „Die Täter hinterlassen Zerstörung und auch ein Gefühl der Verunsicherung in der Bevölkerung“. Aus diesem Grund sieht das neue Gesetz erhöhte Haftstrafen für Täterinnen und Täter vor. So soll künftig Tätern eine Freiheitsstrafe von zwei bis zu 15 Jahren drohen, wenn sie zur Begehung eines Bargelddiebstahls einen Geldautomaten mit Sprengstoff zerstören. Noch höhere Strafen kann der Täter oder die Täterin erwarten, wenn eine solche Sprengung andere Personen verletzt. Dafür sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren vor. Als weiterer Teil des neuen Gesetzes soll es den Ermittlerinnen und Ermittlern künftig erlaubt werden, Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) bei banden- und gewerbsmäßigen Straftaten anzuwenden. Laut einer Pressemeldung des BMJV sei das Ziel hierbei, organisierte Täterstrukturen besser aufzudecken und frühzeitig zu stoppen.
Laut Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) stecken oft organisierte Täterstrukturen hinter Geldautomatensprengungen. „Diese wollen wir schneller stoppen“, erklärte Hubig. BMI und BMJV schafften mit dem Gesetzentwurf nun „klare Regeln und schärfen die Strafverfolgung – so stärken wir den Rechtsstaat.“ Außerdem schließe der Entwurf Lücken im bestehenden Sprengstoffrecht. „So sollen künftig auch bereits versuchte Straftaten, wie der unerlaubte Erwerb oder Umgang mit illegalen Sprengstoffen, strafbar sein. Auch der private Umgang mit illegalen Sprengstoffen, Lagerung und Transport soll unter Strafe gestellt werden“, so die Ministerin.

