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StartFinanzenKritik an Verwendung der Infrastruktur-Milliarden

Kritik an Verwendung der Infrastruktur-Milliarden

Die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder fordern in einem gemeinsamen Positionspapier, den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Finanzierung der Infrastrukturinvestitionen für Bund und Länder „nachzuschärfen“. Eine weitere Lockerung der Schuldenbremse lehnen sie ab.  

Mit dem Gesetzesentwurf werde eine wirtschaftliche Verwendung der Milliardenkredite nicht sichergestellt, kritisieren die Finanzkontrollgremien. So sei aus dem ursprünglichen Gesetzesentwurf unter anderem das Erfordernis gestrichen worden, dass die aus dem Sondervermögen stammenden Infrastruktur-Investitionen zusätzlich zu erfolgen haben.

Darüber hinaus monieren die Rechnungshöfe, dass weder eine Erfolgskontrolle noch ein Rückforderungsrecht des Bundes bei nicht längerfristig nutzbaren oder unwirtschaftlichen Investitionen im Gesetzesentwurf vorgesehen ist. Auch seien durch die Erweiterung der Förderbereiche Doppelförderungen möglich.  

In ihrer Erklärung weisen die Rechnungshöfe darauf hin, dass sich durch die Lockerung der Schuldenbremse die Schulden des Bundes nach derzeitiger Planung von 2025 bis 2029 um 850 Milliarden Euro erhöhen würden. Dies entspricht einem Anstieg der Bundesschuld um 45 Prozent. Weitere Lockerungen der Schuldenbremse müssten daher vermieden werden, schreiben sie.

„Die neuen Schulden dürfen nur für zusätzliche Investitionen eingesetzt werden“, erklärte Uwe Becker, der Präsident des hessischen Rechnungshofs. Hier müsse der Fokus vor allem auf der Wirksamkeit liegen. „Gerade weil das Gesetz keine Erfolgskontrolle vorsieht, werden wir als Rechnungshöfe genau hinschauen.“    

1 Kommentar

  1. Hach ja, die Rechnungshöfe schauen ja wohl genervt auf die Infrastruktur-Milliarden. „Nicht sichergestellt? Klingt nach einer Wortspitzigkeit, die man bei 850 Milliarden Euro wirklich nicht ausschließen will. Vielleicht sollten wir einfach die Schuldenbremse schonen und die Milliarden dann für… äh… eine riesige, erfolgreich kontrollierte Erfolgskontrolle ausgeben? 😉 Nur für Investitionen, die wirklich lange nutzbar sind! Und wer nicht liefern kann, muss eben zurückgezahlt werden. Ganz klassisch!

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