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StartDigitalesVorsorge digital hinterlegt

Vorsorge digital hinterlegt

(BS) Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) wird zum 1. Oktober digital erweitert. Künftig können dort nicht mehr nur Angaben zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen gespeichert werden, sondern auf Wunsch auch elektronische Abschriften der zugrunde liegenden Dokumente. Die Bundesnotarkammer führt das Register im staatlichen Auftrag. Betreuungsgerichte und seit 2023 auch Ärzte können darauf zugreifen.

Bislang bildet das Register im Wesentlichen ab, dass eine Vorsorgeverfügung existiert und welche Inhalte beziehungsweise Vertrauenspersonen hinterlegt sind. Mit der Neuregelung können die eigentlichen Dokumente zusätzlich digital hinterlegt werden. Dadurch sollen Berechtigte im Bedarfsfall schneller auf den konkreten Inhalt einer Vollmacht oder Verfügung zugreifen können. Das soll insbesondere Entscheidungen im Krankenhaus oder vor einem Betreuungsgericht erleichtern, weil der Wille der betroffenen Person schneller ermittelt werden kann.

Für die Vorsorgenden bleibt die Hinterlegung freiwillig. Änderungen oder Widerrufe müssen weiterhin im Register aktualisiert werden, damit die gespeicherten Angaben dem aktuellen Stand entsprechen. Institutionelle Nutzer wie Notare, Rechtsanwälte, Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden erhalten zudem erweiterte Möglichkeiten, Registrierungen elektronisch zu bearbeiten. Rechtsgrundlage sind gesetzliche Änderungen sowie eine angepasste Vorsorgeregister-Verordnung, die zum 1. Oktober in Kraft tritt. Das Register enthält inzwischen mehr als sieben Millionen Vorsorgeverfügungen.

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