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StartVerteidigung16. Bericht zu Rüstungsangelegenheiten

16. Bericht zu Rüstungsangelegenheiten

Vergangene Woche veröffentlichte das BMVg den neuen Rüstungsbericht zum Status der wehrtechnischen Ausstattung der Bundeswehr. Die Einleitung liest sich fast wie eine Entschuldigung dafür, warum es trotz des durch Russland auf ganz Europa ausgeübten militärischen Drucks die Beschaffung neuer Systeme für die Bundeswehr weiter auf sich warten lässt. „Die aktuellen Rahmenbedingungen, wie begrenzte Produktionskapazitäten, instabile Lieferketten, international hohe Nachfrage bei begrenztem Angebot, die hohe Inflation und die spürbaren Wechselkursveränderungen, wirken sich nachteilig auf die Beschaffung von Rüstungsgütern aus“, ist hier zu lesen. „Im Kern geht es darum, sorgfältig getroffene Entscheidungen unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zügig und verantwortungsbewusst umzusetzen.“

Die Beschaffungen bzw. die Vertragsschlüsse im Rahmen des 100 Milliarden Euro Sondervermögens lassen zudem auf sich warten. So fließen nur 0,09 Milliarden Euro in 2022 aus dem Sondervermögen ab. 2023 sollen es laut dem aktuellen Rüstungsbericht 8,409 Milliarden Euro sein. Das bedeutet in zwei Jahren einen Abruf von deutlich unter zehn Prozent der zur Verfügung stehenden Geldmittel. Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich unter der Zeitenwende eventuell etwas anderes vorgestellt, als er den Durchbruch für die Bundeswehr dank des Sondervermögens verkündete.

Statt die Bundeswehr schnell kampffähig zu machen, ist bei vielen der im Rüstungsbericht zu findenden und seit Jahren geplanten Großprojekte der Vermerk, dass sie aus dem Sondervermögen finanziert werden sollen. Also eine reine Umschichtung der Positionen.

Es wurde ein Arbeitskreis zur Beschleunigung der Beschaffung gegründet. „Ziel der Task Force Optimierung Beschaffungswesen (Task Force BeWe) ist die schnelle und nachhaltige Optimierung des Beschaffungswesens. Hierzu betrachtet die Task Force BeWe alle Phasen des Beschaffungsprozesses und deren Schnittstellen, von der Bedarfsermittlung über die Planung, die Realisierung des Bedarfs bis hin zur Nutzung. Sie steuert und koordiniert die Umsetzung der im Oktober 2021 erlassenen Beschaffungsstrategie“, ist im Rüstungsbericht zu lesen. „Die Task Force begleitet 11 Pilotprojekte, in welchen konkrete Optimierungspotenziale identifiziert, bewertet und bereits durch konkrete Maßnahmen in den Projekten umgesetzt wurden. Die Potenziale wurden aus der Analyse der Projektaufsätze und -verläufe gewonnen und erstrecken sich im Wesentlichen auf folgende Themenfelder: Verstärkte Orientierung auf marktverfügbare Produkte; Vermeidung von ‚Goldrandlösungen‘ durch forciertes Forderungscontrolling; engere Einbindung des späteren Nutzers, insbesondere der Streitkräfte, in den gesamten Beschaffungsprozess; schnelleres Bereitstellen von Fähigkeiten durch Realisierung in Teilprojekten; Flexibilisierung, Straffung und Parallelisierung von Prozessabschnitten sowie Sicherstellung des Projektfortgangs durch Hinterlegung mit den benötigten Ressourcen.“

Weitere Verbesserungen erhoffen sich die Autoren des Rüstungsberichts von dem am 19. Juli 2022 verabschiedete Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz. Dieses soll „die Nutzung vergaberechtlicher Erleichterungen und damit eine schnellere Auftragsvergabe als zuvor“ ermöglichen. Eine Hoffnung, die nicht jeder teilt (wir berichteten).

Des weiteren sind im Rüstungsbericht detaillierte Ausführungen zu folgenden Waffensystemen zu finden: NH90 TTH, NH90 NTH Sea Lion, NH90 MRFH, Kampfhubschrauber Tiger, Schwerer Transporthubschrauber, Eurofighter (einschließlich AESA), Tornado, A400M, Pegasus (SLWÜA), C-130J Super Hercules, Korvette Klasse 130 2.Los, U-Boot Klasse 212 Common Design, Fregatte Klasse 125, Schützenpanzer Puma, Eurodrohne, Fregatte Klasse 126, Taktisches Luftverteidigungssystem (Abbruch wird zugunsten eines Patriot-Upgrades erwogen), Main Ground Combat System (MGCS), sowie Future Combat Air System (FCAS). Der Rüstungsbericht ist hier abrufbar.

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