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StartFinanzenVeto gegen Jahressteuergesetz 2022

Veto gegen Jahressteuergesetz 2022

Hessen will dem vorgelegten Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) seine Zustimmung nicht geben, wenn darüber im Finanzausschuss des Bundesrates entschieden wird. Grund dafür ist der enorme bürokratische Aufwand, der im Zuge des Gesetzes sowohl auf die Bürgerinnen und Bürger als auch auf die Finanzämter zukommt.

Durch das JStG 2022 sollen Anpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts erfolgen, die etwa neue gesetzliche Vorgaben oder bestimmte Zuständigkeitsregelungen erforderlich gemacht haben. Dabei erscheint dem hessischen Finanzminister Michael Boddenberg ein Aspekt besonders problematisch: die partielle Besteuerung von bereits ausgezahlten Entlastungsbeträgen zur Wärme- und Energiepreisbremse. Dabei geht es ihm nicht um die Erhebung einer Steuer auf diese Soforthilfen im Allgemeinen, sondern vielmehr um den komplizierten und umständlichen Bürokratieprozess, der damit verbunden ist. So müssen Energieversorger, Hausverwaltungen und Vermieter zunächst Entlastungsbeiträge ggfs. anteilig auf einzelne Wohneinheiten umrechnen und die entsprechenden Daten den Finanzbehörden zukommen lassen. Diese errechnen dann in einem zweiten Schritt auf Basis dieser übermittelten Angaben die Fälle, die überhaupt von einer Steuerabgabe betroffen sind. Schließlich müssen die ermittelten Steuerpflichtigen dann in ihrer Steuererklärung den jeweils fälligen Betrag angeben.

Enormer bürokratischer Aufwand

Boddenberg zeigt keinerlei Verständnis für ein solches Vorgehen: „Der bürokratische Aufwand für Mieter, Vermieter, Energieversorger und Finanzämter ist enorm, der Nutzen für den Staat am Ende gering“, erklärt er. Zugleich betont er aber nochmals die Wichtigkeit einer Entlastung für die Bevölkerung, die auf Hilfe bei den Energiekosten angewiesen sei: „Wir sperren uns nicht gegen die Energiehilfen. Diese unterstützen wir ausdrücklich. Was wir nicht wollen, ist, dass diese mit einem enormen Bürokratieaufwand einhergehen.“

Der enorme bürokratische Aufwand stehe ich keinem Verhältnis zu der geringen Zahl derer, die am Ende tatsächlich als steuerpflichtig ermittelt würden, führt Boddenberg weiter aus – hier handelt es sich nämlich lediglich um zehn Prozent aller Bürgerinnen und Bürger. Eine derartige Mehrbelastung der Finanzbehörden sei unverhältnismäßig: „Es ist die Aufgabe der Finanzämter, Steuern zu verwalten und nicht, eine verteilungspolitische Unschärfe bei der Dezember-Soforthilfe auszubügeln,“ stellt er klar.

Keine Zustimmung zum JStG 2022

Gemeinsam mit Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt will Hessen seine Zustimmung zum JStG 2022 verweigern, wenn im Finanzausschuss der Bundesrat darüber abstimmen soll. Stattdessen plädieren sie für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Dessen Ausschussbefassung dient dann abschließend dem Bundesratsplenum als beratende Grundlage für eine finale Entscheidung.

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