Mit dem neuen Sicherheitspaket der Bundesregierung sollen auch erweiterte Befugnisse für Sicherheitsbehörden im Bereich der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) einhergehen. Vor allem die geplanten Erweiterungen im Bereich der Gesichtserkennung sorgen für Unmut in einigen Kreisen.
Geplant ist, dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei den Einsatz von Gesichtserkennung zu ermöglichen, um Verdächtige durch einen Abgleich mit Fotos in den sozialen Netzwerken ausfindig machen zu können. Beim „Polizeisymposium“ der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) äußerte sich die neue Beauftragte Louisa Specht-Riemenschneider zu den Maßnahmen. Sie warnte davor, die geplanten Gesetze durchs Parlament zu „peitschen“. Dadurch steige die Wahrscheinlichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht diese anschließend wieder rückgängig machen würde. Gerade im Sicherheitsbereich werde ein besonnener und gründlicher Gesetzgeber gebraucht. Von einem Einsatz von Gesichtserkennungssoftware wären nicht nur die Beschuldigten, sondern auch die Zeugen betroffen. „Diese Daten decken ganze Lebensinhalte einer einzelnen Person ab“, mahnte die Bundesbeauftragte.
Täterschutz vs. Datenschutz
Auch Gül Pinar, Fachanwältin für Strafrecht, machte auf mögliche Risiken durch die Nutzung von KI aufmerksam. Zwar sei der Einsatz von KI für die Auswertung von Daten im Ermittlungsverfahren und im Strafprozess notwendig, um dort für erhebliche Zeitersparnisse zu sorgen, jedoch benötige es dringend gesetzliche Beschränkungen. So müsse festgeschrieben werden, was alles ausgewertet werden dürfe und was nicht. Beamtinnen und Beamte sollten beispielsweise nicht einfach das Mobiltelefon einer mit dem Verurteilten in Kontakt stehenden Person durchsuchen dürfen, wenn diese nicht im Zusammenhang mit der Tat stehe. Außerdem sei es laut Pinar wichtig, dass die genutzten Systeme selbst transparent und nachvollziehbar sind. Aus diesem Grund müssten auch dort klare Vorgaben geschaffen werden, nach welchen Parametern die jeweils eingesetzte KI agiere.
Alexander Poitz, Stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), begrüßte dagegen die geplanten Maßnahmen. „Die Täterstrukturen haben sich an die aktuellen gesellschaftlichen Strukturen angepasst“, erklärte Poitz. Die Polizei dagegen sei noch lange nicht im 21. Jahrhundert angekommen. „Die Kriminellen sind der Polizei technisch weit voraus“, so Poitz. Ihm nach stelle der „exzessive“ Datenschutz in Deutschland einen indirekten Täterschutz dar. Aus diesem Grund sei aktuell die Kriminalitätsbekämpfung im digitalen Raum die größte Herausforderung für die Polizei. Die Behörde sei also auf die Nutzung von KI angewiesen, um ein schnelles polizeiliches Handeln zu ermöglichen und eine gewisse Waffengleichheit herzustellen.
Gefahr für die Grundrechte
Deutlich kritisch äußerten sich mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen. In einer gemeinsamen Stellungnahme warnten der Chaos Computer Club (CCC), Amnesty International, AlgorithmWatch und weitere Organisationen mit IT-Expertise. Durch die neuen Möglichkeiten für Ermittlungsbehörden würden die „Grundrechte von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern“ eingeschränkt. Die Ampel plane „faktisch Anonymität“ zu beenden „und uns alle immer und überall identifizierbar“ zu machen, so der CCC.