Nordrhein-Westfalen bringt ein Altschuldenentlastungsgesetz auf den Weg. Demnach sollen künftig bis zu 50 Prozent der kommunalen Schulden übernommen werden.
Dass der Bund auf den letzten Metern der verbleibenden Legislatur noch mit einer Grundgesetzänderung den hoch verschuldeten Städten und Gemeinden unter die Arme greifen wird, dürfte unwahrscheinlich bis ausgeschlossen sein. Nun prescht das Land Nordrhein-Westfalen mit einer eigenen Regelung vor und präsentiert einen Entwurf für ein Altschuldenentlastungsgesetz, das hochverschuldete Kommunen von einem Teil ihrer Liquiditätskredite befreien soll. Am Dienstag beschloss das Landeskabinett den Entwurf, als nächstes geht dieser in die Verbändeanhörung.
Bund muss seinen Teil zur Entschuldung beisteuern
Mit dem geplanten „Altschulden-Entlastungsgesetz“ erklärt sich NRW bereit, maximal die Hälfte der kommunalen Altschulden von etwa 20 Milliarden Euro in die Landesschuld zu übernehmen. Für die Umsetzung sollen ab dem Haushaltsjahr 2025 jährlich 250 Millionen Euro zur Verfügung stehen – und das über einen Zeitraum von 30 Jahren. NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) erklärte: Die Landesregierung erwarte von einer neuen Bundesregierung, dass diese ihren Teil zur Entschuldung der Kommunen beisteuere. Dass der alte Bundestag sich noch auf eine Altschuldenhilfe einigen könnte, glaubt sie in Anbetracht eines nicht existierenden Bundeshaushalts nicht.
Der Stand der gesamten „Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung“ belief sich zum Stichtag 31. Dezember 2023 in NRW auf rund 20,9 Milliarden Euro. Laut Scharrenbach hätten die Kommunen zwar seit 2017 rund 25 Prozent ihrer Liquiditätskredite (circa sieben Milliarden Euro) getilgt. Die Höhe der Liquiditätskredite stelle trotzdem in zahlreichen Städten und Gemeinden „eine erhebliche Belastung“ dar, erklärte die Ministerin weiter. Eine vollständige Tilgung der Liquiditätskredite aus eigener Kraft erscheine nach wie vor nicht realistisch.