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Sektorale Befreiung

Die Vereinfachung des Vergaberechts und eine Beschleunigung von öffentlichen Beschaffungen: Diese Ziele hat sich die kommende Koalition im gemeinsamen Koalitionsvertrag gesetzt. Dazu möchte sie unter anderem auch sektorale Befreiungen von Beschaffungsverfahren nutzen und Wertgrenzen anheben.

Beschaffungs- und Vergabeverfahren sind komplex und verlangsamen Prozesse zunehmend. Ein Umstand, der gerade jetzt, wo schnelles Handeln bei Infrastruktur und Sicherheitspolitik gefragt sind, hinderlich ist. Aber auch bei zivilen und vergleichsweise alltäglichen Kooperationen belastet die Komplexität die Verwaltung. Dr. Martin Schellenberg, Rechtsanwalt für Vergaberecht bei der Kanzlei HEUKING, hat daher klare Forderungen an die zukünftige Bundesregierung: „Die neue Bundesregierung muss die vergaberechtlichen Hürden für die innerstaatliche Zusammenarbeit beseitigen. Es kann nicht sein, dass bei jeder staatlichen Kooperation zunächst eine Kanzlei die vergaberechtliche Zulässigkeit prüfen muss.“ Tatsächlich sieht der Koalitionsvertrag auch einen Kahlschlag im Bürokratiedschungel vor. Ob die angestrebten Maßnahmen ausreichen werden, wird sich zeigen. So soll die Wertgrenze bei Direktaufträgen für Liefer- und Dienstleistungen angehoben werden. Sie wird auf Bundesebene auf 50.000 Euro erhöht. Bei Start-ups, die innovative Lösungen vorantreiben, wird die Wertgrenze sogar auf 100.000 Euro angehoben. Was eine innovative Leistung ist, wird allerdings nicht näher definiert.

Strategischer IT-Einkauf

Auch wird die Absicht deutlich gemacht, das öffentliche Beschaffungswesen systematisch zu optimieren und ein strategisches Beschaffungsmanagement zu implementieren. So sollen Rahmenverträge unter Behörden und öffentlichen Dienststellen auf einer zentralen Einkaufsplattform gegenseitig zur Verfügung gestellt werden können. Die Vergabeplattformen für Bund, Länder und Kommunen sollen zentral im Kaufhaus des Bundes konsolidiert werden. Der IT-Einkauf des Bundes soll dann strategisch gesteuert werden, Abhängigkeiten von monopolistischen Anbietern seien zu reduzieren und der Digitalstandort Deutschland zu stärken. Für Bieterinnen und Bieter soll zudem auch der Eignungsnachweis vereinfacht und bürokratiearm gestaltet werden, heißt es weiter im Koalitionsvertrag. Auch die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen der Vergabekammern zu den Oberlandesgerichten soll zukünftig entfallen.

Befreiung vom Vergaberechts

Bei kritischen Beschaffungsvorgaben der nationalen Sicherheit oder bei Leitmärkten für emissionsarme Produkte in der Grundstoffindustrie soll die Möglichkeit einer Befreiung vom Vergaberecht geschaffen werden. Im Kapitel Verteidigungspolitik ist für militärische Bauvorhaben eine Vereinfachung der Bedarfsdefinition und Genehmigung sowie die Verabschiedung eines Bundeswehrinfrastrukturbeschleunigungsgesetzes mit Ausnahmeregelungen im Bau-, Umwelt- und Vergaberecht vorgesehen. Noch im ersten halben Jahr der Regierungsarbeit soll ein Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz für die Bundeswehr zu beschlossen werden.

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