Auf Initiative des Landes Baden-Württemberg hat der Bundesrat beschlossen, Immobilien aus Scheidungen künftig von der Spekulationssteuer zu befreien. Damit folgte die Länderkammer einem Antrag des Landes zum Jahressteuergesetz 2026.
Die vorgeschlagene Neuregelung soll das Steuerrecht bei Scheidungen „gerechter und lebensnaher“ gestalten, heißt es in einer Pressemitteilung des Landes. Wird der Vorschlag umgesetzt, müssten betroffene Familien künftig keine zusätzliche Steuerlast mehr befürchten.
„Der Staat darf aus einer Scheidung nicht auch noch eine Steuerfalle machen. Wer auszieht, um das Trennungsjahr einzuhalten, ist kein Spekulant, sondern er tut dies, weil er den Vorgaben des Familienrechts folgt“, erklärte Baden-Württembergs Finanzminister Dr. Danyal Bayaz zum Hintergrund.
Unverschuldet in finanzieller Bedrängnis
Bis dato seien Familien nach einer Trennung durch die Spekulationssteuer unverschuldet in finanzielle Bedrängnis gebracht worden. So besagt die geltende Regel: Wird ein bebautes Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf veräußert, ist der Verkauf nur dann steuerfrei, wenn die Immobilie selbst genutzt worden ist. Nach einer Trennung ziehen Ehepartner jedoch häufig zügig aus dem gemeinsamen Haus oder der gemeinsamen Wohnung aus. Damit wird die Immobilie, wie der Bundesfinanzhof entschied, nicht mehr selbst genutzt, und – sofern das Haus oder die Wohnung nicht unmittelbar im Jahr des Auszugs verkauft wurde – ist häufig eine hohe Spekulationssteuer berechnet worden. Diese soll nun nach einer Trennung nun nicht mehr anfallen.
Der Bundestag muss dem Vorschlag noch zustimmen, auch steht die abschließende Zustimmung im Bundesrat aus.





