Vor zwei Tagen ist Jutta Horstmann aus der Geschäftsführung des Zentrums für Digitale Souveränität (ZenDiS) ausgeschieden. Die Entscheidung dazu hat das Bundesinnenministerium (BMI) getroffen. Die Gründe sind nicht eindeutig.
Die digitale Souveränität der Verwaltung werde zunehmend an Bedeutung gewinnen. Gleichzeitig müsse die Verwaltungsdigitalisierung schneller und effizienter ablaufen. Hierfür sei die Bündelung von Prozessen und Kompetenzen notwendig, argumentiert das Bundesinnenministerium (BMI).
Im Sinne der Bündelung habe das Ministerium nun einen Schritt getan: Die Geschäftsführerin des ZenDiS, Jutta Horstmann, wurde von ihrer Funktion abberufen. „Dieser Schritt war jetzt notwendig, da bestimmte Fristen zu beachten waren“, erklärt ein BMI-Sprecher auf Anfrage. Aus Kreisen des Ministeriums heißt es, dass damit eine Fusionierung des ZenDiS und des DigitalService vorbereitet werde. Aus den Strukturen könnte eine Digitalagentur als Umsetzungseinheit des neuen Digitalministeriums entstehen.
Das ZenDiS ist nach eigener Aussage am Donnerstag über die Entscheidung informiert worden. Erst im Oktober 2024 war Horstmann zur Vorsitzenden der ZenDiS-Geschäftsführung ernannt worden (Behörden Spiegel berichtete). Nun hat das ZenDiS mit Alexander Pockrandt nur noch einen Geschäftsführer.
Der Text wurde am 16.4.25 mit neuen Informationen ergänzt.





„Die Geschäftsführerin des ZenDiS, Jutta Horstmann, wurde von ihrer Funktion abberufen – sie wurde gekündigt.“
ja was denn nun? Abberufen und/oder gekündigt, das ist gesellschafts- und arbeitsvertragsrechtlich nicht dasselbe.
Vielen Dank für den Hinweis. Nach Aussage des BMI wurde Jutta Horstmann von ihrer Funktion als Geschäftsführerin abberufen. Weitere Details ließen sich bisher nur erahnen.