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StartSicherheitNeue Software für bayerische Polizei

Neue Software für bayerische Polizei

Der Bayerische Landtag hat Änderungen im Polizeiaufgabengesetz beschlossen. Im Zuge dessen wird die bayerische Polizei voraussichtlich im September 2024 eine ‚Verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform‘ (VeRA) einführen.

Der bayerische Landtag hat nach Zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zu „Änderungen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG), des Polizeiorganisationsgesetzes (POG) und des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG)“ beschlossen. Diese sollen zum 1. August 2024 in Kraft treten, verkündete der Innenminister Bayerns, Joachim Herrmann, in einer Pressemeldung seines Ministeriums.

Analysesoftware nach Vorgaben des BVerfG

Laut Herrmann stärkt speziell der Einsatz von VeRA die „effektive Gefahrenabwehr und Verhütung von Straftaten“ durch die Kriminalpolizei: „Damit sollen Gefährder und Banden schneller ermittelt, kriminelle Netzwerke leichter entdeckt, mögliche Opfer besser geschützt und Straftaten möglichst im Vorhinein verhindert werden.“ Herrmann betonte zudem, dass die neue Analysesoftware nur unter den vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) formulierten Voraussetzungen und Maßgaben eingesetzt werde.

Dieses hatte im Februar 2023 über die „Automatisierte Datenauswertung durch die Polizei in Hessen und Hamburg“ geurteilt. Laut dem BVerfG sei die automatisierte Datenauswertung zwar grundsätzlich erlaubt – jedoch ausschließlich unter einschränkenden Voraussetzungen. Erstelle die Polizei etwa Persönlichkeitsprofile, sei dies nur möglich, wenn eine „hinreichend konkretisierte Gefahr“ für besonders wichtige Rechtsgüter bestehe – etwa für Leib oder Leben von anderen Menschen. Laut Herrmann wird die neue Analysesoftware in Bayern nur innerhalb des Polizeinetzes und ohne Verbindung zum Internet eingesetzt. Ein Zugriff auf die Daten von außen oder ein Datenabfluss auf externe Server sei ausgeschlossen. Zudem werde es ausschließlich ausgewählten und speziell geschulten Polizeiexperten erlaubt sein, auf das System zuzugreifen.

Weitere Anpassungen

Aufgrund eines anderen Urteils des Bundesverfassungsgerichts werde auch das PAG in Bayern vorsorglich angepasst, erklärte Herrmann. Das Gericht hatte im vergangenen Jahr das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern als teilweise verfassungswidrig erklärt. Aktuell gibt es noch keine Beanstandung zu den bayerischen Vorschriften. Dennoch würden nun „die Voraussetzungen der heimlichen Wohnungsbetretung durch die Polizei“ und „der Kernbereichsschutz beim gefahrenabwehrrechtlichen Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen“ präzisiert.

Laut der Pressemeldung des Bayerischen Innenministeriums werden außerdem im POG Regelungen zu den Unterstützungspflichten der Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel und Verkehrsflughäfen gegenüber der Polizei festgeschrieben. Dies betreffe unter anderem die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Parkplätzen an großen bayerischen Bahnhöfen und Flughäfen. Im Landesstraf- und Verordnungsgesetzes werde zudem ein neuer Bußgeldtatbestand eingeführt, für Verstöße gegen Meldeauflagen oder Aufenthaltsverbote von Gemeinden. Die Novelle zur Bußgeldkatalog-Verordnung erfordere auch eine Anpassung des Einsatzbereichs von Polizeiangestellten zur Überwachung des ruhenden Verkehrs. Künftig sollen Polizeiangestellte Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern ab 60 Euro anzeigen können, so das Ministerium.

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