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StartFinanzenRechnungshof kritisiert Maßnahmen im MV-Schutzfonds

Rechnungshof kritisiert Maßnahmen im MV-Schutzfonds

Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern hat einen Sonderbericht zum MV-Schutzfonds veröffentlicht. Darin kritisiert er unter anderem, dass geplante Mittelbedarfe nicht nachvollziehbar seien und viele Maßnahmen keinen Bezug zur Pandemie hätten bzw. nicht im geplanten Umfang benötigt würden. So könnten beispielsweise nur für insgesamt vier Digitalisierungsmaßnahmen Mittel des MV-Schutzfonds rechtmäßig verwendet werden. Dies sei weniger ein Prozent des Gesamtvolumens der Digitalisierungsvorhaben im MV-Schutzfonds.

Den MV-Schutzfonds hat das Land eingerichtet, um Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen zu finanzieren. Als Ausnahme von der Schuldenbremse kann das Land zur Finanzierung Kredite von maximal 2,85 Mrd. Euro aufnehmen.

„Eine notlagenbedingte Kreditaufnahme für den MV-Schutzfonds ist legitim“, sagte die Präsidentin des Landesrechnungshofes, Dr. Martina Johannsen. Maßnahmen und Programme könnten jedoch nur mit Notlagenkrediten finanziert werden, wenn ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bestehe. Zudem könnten grundsätzlich nur zusätzliche Maßnahmen über den MV-Schutzfonds abgewickelt werden. Vor der Pandemie beschlossene und ausfinanzierte Maßnahmen gehörten nicht dazu. Außerdem müssten vor einer Kreditaufnahme noch vorhandene Haushaltsmittel herangezogen und alle Steuerungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden.

Bereits Euro im Dezember 2020 habe der Landesrechnungshof Zweifel geäußert, ob die vorgesehenen Maßnahmen und Programme den in der Rechtsprechung anerkannten Kriterien genügen. Schon zu diesem Zeitpunkt seien die geplanten Mittelbedarfe nicht nachvollziehbar gewesen. „Aus unserer Sicht ist es nicht verwunderlich, dass die Mittel nur schleppend abfließen“, sagte Dr. Johannsen. Das sei ein deutliches Zeichen dafür, dass viele der vorgesehenen Maßnahmen keinen Bezug zur Pandemie hätten bzw. nicht im geplanten Umfang benötigt würden.

Das Land müsse daher genau prüfen, welche Maßnahmen und Programme noch erforderlich seien. Darüber hinaus schränke der MV-Schutzfonds als Nebenhaushalt das Budgetrecht des Parlaments ein. Eine schnelle Abwicklung des MV-Schutzfonds sollte daher hohe Priorität haben.

Sondervermögen ohne Bezug zur Pandemie

In seinem Bericht nimmt der Landesrechnungshof mehrere Sondervermögen, die in den Schutzfonds verschoben wurden, kritisch in den Blick. So auch das Sondervermögen „Universitätsmedizinen MV“ in Höhe von 360 Mio. Euro. Für die angeblich neu entstandenen Bedarfe sieht der Rechnungshof keinen sachlichen Zusammenhang mit der Pandemie. Auch ein zeitlicher Zusammenhang sei bei den vorgesehenen Projektzeiträumen nicht ableitbar. „Der Landesrechnungshof hat erhebliche Zweifel, ob die Mittel des MV-Schutzfonds hier verfassungskonform eingesetzt werden“, führte Dr. Johannsen aus. Auch beim Schulbauprogramm des MV-Schutzfonds attestiert der Rechnungshof einen fehlenden sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Bei den Digitalisierungsvorhaben des MV-Schutzfonds sieht der Rechnungshof lediglich bei 15 der 82 geprüften Digitalisierungsmaßnahmen (rd. 2,6 Mio. von 239,3 Mio. Euro) einen sachlichen Zusammenhang mit der Pandemie. Ein zeitlicher Zusammenhang sei nur bei zehn von 82 Maßnahmen mit einem finanziellen Volumen von rd. 1,6 Mio. Euro gegeben. Lediglich 16 Maßnahmen seien zusätzlich. „Nur für insgesamt vier Digitalisierungsmaßnahmen können Mittel des MV-Schutzfonds rechtmäßig verwendet werden“, sagte Dr. Johannsen. Dies sei noch nicht einmal ein Prozent des Gesamtvolumens der Digitalisierungsvorhaben im MV-Schutzfonds.

Auch bei dem Kontaktnachverfolgungssystem „luca“ habe das Land Fehler gemacht. Das Vergabeverfahren sei fehlerhaft durchgeführt worden, da Wettbewerber mit ähnlichen Softwarelösungen nicht ausreichend beachtet worden seien. Für die sich daraus ergebenden Rechtsstreitverfahren seien zusätzlich Ausgaben von mehr als 100.000 Euro entstanden. Bei einer ordnungsgemäßen Vergabe wäre dies vermeidbar gewesen. Diese Ausgaben hätten außerdem nicht aus dem MV-Schutzfonds finanziert werden dürfen, sondern seien aus dem regulären Haushalt zu zahlen gewesen.

Sonderbericht verkenne Wirklichkeit

Tilo Gundlack, Sprecher für Haushalts- und Finanzpolitik der SPD-Landtagsfraktion kritisierte, dass der Sonderbericht des Rechnungshofes die Wirklichkeit in der anhaltenden Corona-Pandemie verkenne. Die Schlussfolgerungen der Prüfer würden weder auf die Pandemie selbst oder gar deren inzwischen deutlich zu spürenden Auswirkungen direkt eingehen. „Dass sich der Landesrechnungshof offensichtlich wieder nur strikt an die reine Lehre und das geschriebene Wort hält, geht kilometerweit an der Wirklichkeit und dem Leben vorbei. Mit all den im Landtag beschlossen Maßnahmen und dem mehr als zwei Milliarden schweren MV Schutzfonds stabilisieren wir unsere Wirtschaft, schützen die Gesundheit der Menschen und geben allen die Sicherheit, solidarisch die Pandemie zu meistern und das seit zwei Jahren“, so Gundlack.

Der Sonderbericht kann hier heruntergeladen werden.

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