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StartStaat & RathausTipps für die Wahl des Bezahlkarten-Anbieters

Tipps für die Wahl des Bezahlkarten-Anbieters

Die Liste an Anforderungen der Bundesregierung an die Bezahlkarten ist lang und je nach Kartenanbieter werden diese mehr oder weniger präzise erfüllt. Aber worauf achten Sie als Behörde bei der Wahl des Bezahlkartenanbieters, um Lieferschwierigkeiten oder technischen Problemen vorzubeugen und nach der Einführung der Bezahlkarte eine rundum positive Bilanz zu ziehen?

Technischen Schwierigkeiten kann am ehesten mit einem Kartenanbieter vorgebeugt werden, der bereits über mehrjährige Expertise mit vergleichbaren Bezahlkarten verfügt. Durch die damit verbundene bereits erfolgte Anwendung der Kunden- und Kartennutzerportale sowie der App sind diese bereits erprobt und Kinderkrankheiten schon behoben.

Besteht eine technische Unabhängigkeit?

Um eine schnelle Abwicklung und flexible Anpassungen in den Portalen und Karteneinstellungen zu gewährleisten, ist die Zusammenarbeit mit einem technisch selbständigen Anbieter von Vorteil. Das Fintech-Unternehmen givve® kann beispielsweise sämtliche Einstellungen für die Karten schnell und eigenständig vornehmen und ist nicht von externen Dienstleistern abhängig.

Kommuniziert das Unternehmen transparent?

Achten Sie darauf, dass das Unternehmen transparent und ehrlich auftritt. Werden die Kosten klar kommuniziert? Spricht das Unternehmen auch offen über Problemfälle und nutzt diese für Verbesserungen in der Zukunft? Für Vertrauenswürdigkeit spricht auch die Möglichkeit, die Bezahlkarte in einem Pilotprojekt auszutesten – ohne Vertragsbindung und Mindestbestellmenge.

Wird Stigmatisierung vorgebeugt?

Das Unternehmen sollte nicht nur den Profit, sondern auch den Schutz der Asylsuchenden im Fokus haben. Bietet der Kartenanbieter Flexibilität in der Gestaltung des Kartendesigns? Gerade nachdem ein Kartendesign in den Medien präsent war, kann es sinnvoll sein, ein neues Design für künftige Karten zu verwenden. Andernfalls könnten Leistungsempfänger an der Kasse anhand ihrer Karte identifiziert und stigmatisiert werden.

Nur unpersonalisierte oder auch personalisierte Karten möglich?

Einige Anbieter produzieren günstig große Mengen an Karten, die nicht mit Namen der Leistungsempfänger geprägt sind. Bereits mit Guthaben aufgeladene Karten vorrätig in der Behörde zu verwahren, kann sinnvoll sein, wenn die Leistungszahlung sofort erfolgen muss. Eine persönliche Bezahlkarte dürfte jedoch den emotionalen Wert für den Asylsuchenden und das Vertrauen in die Behörden erhöhen. Für eine breitere Akzeptanz der Bezahlkarte ist deshalb eine personalisierte Karte wünschenswert. Bei givve® können sowohl unpersonalisierte (und bereits aufgeladene) Karten auf Vorrat als auch mit Namen geprägte Karten bestellt werden.

Werden Gebühren für den Leistungsempfänger vermieden?

Achten Sie darauf, dass für Asylbewerbende durch die Bezahlkarte keine Kosten anfallen. Bei Barabhebungen an Geldautomaten kann es beispielsweise durchaus vorkommen, dass Gebühren vom Kartenguthaben abgezogen werden. Wählen Sie einen Kartenanbieter, der mit dieser Thematik vertraut ist und Ihnen Möglichkeiten aufzeigt, diese Gebühren zu vermeiden.

Sind Bargeldabhebungen in der Höhe und Frequenz flexibel möglich?

Der Bedarf an Bargeld kann bei Asylsuchenden je nach Wohnort und familiärer Situation variieren. Es ist daher wichtig, dass bei Ihrem Kartenanbieter die Bargeldabhebungen in individueller Höhe einstellbar und nicht auf beispielsweise pauschal 50 € im Monat begrenzt sind.

Besuchen Sie das kostenlose Webinar zur Bezahlkarte von givve®.

Der Autor des Gastbeitrags ist Adrian von Nostitz, CMO & CSO bei givve®.

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