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Flexibler ans Ziel gelangen

Linienbedarfsverkehre als fester Bestandteil des Personennahverkehrs (ÖPNV) sollen die Fahrflexibilität erleichtern. Agora Verkehrswende, der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) und weitere Partner haben dazu einen Leitfaden über flexible Bedienformen im ÖPNV publiziert.

Seit dem Inkrafttreten des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Jahr 2021 ist es möglich, Linienbedarfsverkehr als Teil des öffentlichen Nahverkehrs zu integrieren. Das PBefG regelt die die rechtlichen Rahmenbedingungen der Personenbeförderung in Deutschland. Der Linienbedarfsverkehr soll insbesondere in dünn besiedelten Regionen als Ergänzung zum bestehenden öffentlichen Nahverkehr dienen.

Doch wie genau kann die Integration solcher flexiblen Bedienformen in das ÖPNV-Angebot ausgestaltet werden? Die Empfehlungen resultieren aus einer Simulation und Erfahrungen mit vorhandenen Angeboten in Deutschland. Simulationen helfen bei der Ermittlung der Einsatzmöglichkeiten und des Ressourcenbedarfs von Bedarfsverkehren. ÖPNV-Aufgabenträger und verkehrspolitische Akteurinnen und Akteure in ländlichen Gemeinden können davon profitieren und Bedarfsverkehre in ein wachsendes Nahverkehrsangebot integrieren. Das Projekt zeigt in einem Faktenblatt vorhandene Beispiele im ländlichen Raum auf. Der Linienbedarfsverkehr kann insbesondere für dünn besiedelte Regionen bahnbrechend sein und die Grunderreichbarkeit des öffentlichen Verkehrs erhöhen, so die Expertinnen und Experten.

Dennoch gebe es auch Herausforderungen wie bspw. die Finanzierung oder den teils hohen Fahrzeugeinsatz, die bei der Einführung von Bedarfsverkehren beachtet werden müssen, so der DStGB. Regionen sollten laut Leitfaden ein passendes Gesamtkonzept für den ÖPNV entwickeln, um die Einsatzmöglichkeiten der Bedarfsverkehre wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll zu gestalten. Trotz der Herausforderungen kann die Einführung von Linienbedarfsverkehren ein zukunftsweisender Baustein sein, um maßgebliche Verbesserungen des ÖPNV auch auf dem Land zu erreichen.

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