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StartGesundheitEinzelfallprüfung im Massenverfahren

Einzelfallprüfung im Massenverfahren

Ein 34-jähriger Arzt aus der Türkei – im folgenden Herr G. genannt – mit sechs Jahren Berufserfahrung, beantragt im Juli 2023 die Approbation in Baden-Württemberg. Ein Gutachten stellt einen wesentlichen Unterschied bei der „Palliativmedizin“ fest. Die Folge: Er muss eine Kenntnisprüfung absolvieren – in der es, bundesgesetzlich vorgeschrieben, aber gar nicht um Palliativmedizin geht, sondern vor allem um Innere Medizin und Chirurgie. Herr G. besteht auf Anhieb und darf nach über drei Jahren endlich als Arzt arbeiten. Und das ist kein Einzelfall: Das Anerkennungsverfahren für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten dauert oft Jahre – während Kliniken und Praxen händeringend Personal suchen.

Die lange Dauer hat nicht eine Ursache, sondern viele, die sich summieren. Oft sind die eingereichten Unterlagen unvollständig und müssen nachgefordert und nachgereicht werden. Auf Termine zur Fachsprachen- und zur Kenntnisprüfung warten Antragstellerinnen und Antragsteller aus Kapazitätsgründen monatelang; wer nicht besteht, wiederholt und wartet erneut. Die Durchfallquoten liegen in Baden-Württemberg bei rund 30 Prozent bei der Fachsprachen- und rund 25 Prozent bei der Kenntnisprüfung. Auch auf ein Gleichwertigkeitsgutachten wartet man lange: Es gibt zu wenige Gutachterinnen und Gutachter und die Erstellung ist komplex, weil alle rund 40 Fächer des deutschen Medizinstudiums einzeln mit der ausländischen Ausbildung verglichen werden. Fällt das Gutachten negativ aus – wofür schon ein „wesentlicher Unterschied“ in einem einzigen Fach genügt –, landet die Sache meist vor Gericht und bindet jahrelang erhebliche Kapazitäten.

Was bereits optimiert wurde

Viele dieser Ursachen lassen sich verwaltungsintern angehen – und das hat das Regierungspräsidium Stuttgart getan. Hier wird seit 2025 auf Legalisation und Haager Apostille verzichtet. Fristen, innerhalb derer fehlende Unterlagen nachgereicht werden müssen, werden konsequent gesetzt und private Sprachprüfungen als Alternative zur Fachsprachenprüfung zugelassen. Gemeinsam mit der Landesärztekammer wurde die Zahl der Kenntnisprüfungen erhöht. Und Antragsteller können die Gleichwertigkeit ihres Ausbildungsstands direkt über die Kenntnisprüfung nachweisen, ohne vorheriges Gutachten – rund 75 Prozent nutzen das. Das Ergebnis: 2025 hat sich die Zahl der abgeschlossenen Verfahren mehr als verdoppelt, von 566 auf 1.185, die der Approbationen stieg um über 50 Prozent auf 704.

Damit hat das Regierungspräsidium vieles von dem vorweggenommen, was das zum 1. November 2026 in Kraft tretende „Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen“ bundesweit anstößt. Und doch reicht es nicht, um die Verfahrensdauer flächendeckend auf das wünschenswerte Ziel von rund einem Jahr zu senken. Denn organisatorische Optimierung stößt an eine strukturelle Grenze – den Prüfungsmaßstab selbst. Dieser lässt sich nur teilweise durch eine geänderte Verwaltungspraxis überwinden; auch der Bundesgesetzgeber ist gefragt.

Hebel für kürzere Verfahren

Hier setzen zwei Ansätze an, die ineinandergreifen. Erstens lässt sich bereits nach geltendem Recht eine veränderte Auslegung des Begriffs „wesentlicher Unterschied“ umsetzen. Nach der bislang von den Verwaltungsgerichten bestätigten Auslegung kann jedes der über 40 Fächer einen solchen Unterschied begründen – auch kleine Querschnittsbereiche wie Palliativ- oder Schmerzmedizin, die im deutschen Studium mit jeweils rund 20 Stunden weniger als 0,4 Prozent des Studienumfangs ausmachen.

Die Folgen dieser Auslegung werden bei der Kenntnisprüfung besonders deutlich: Wird ein wesentlicher Unterschied festgestellt, muss eine Kenntnisprüfung absolviert werden. Diese umfasst nach der bundesrechtlichen Vorgabe jedoch nicht die festgestellten Defizite, sondern stets nur die Fächer, die den „Kernbereich der ärztlichen Ausbildung” ausmachen: Innere Medizin, Chirurgie, Notfallmedizin, Radiologie, Pharmakologie und Berufsrecht. Würden nur noch Defizite in diesen Kernfächern als wesentliche Unterschiede angesehen, wären weit weniger Gutachten negativ – und entsprechend weniger Antragsteller müssten in die Kenntnisprüfung. Am Schutzniveau für die Patientinnen und Patienten würde sich nichts ändern, denn die entscheidenden Kompetenzen werden weiterhin geprüft.

Unterstützungskraft KI

Der zweite Hebel beschleunigt die Gleichwertigkeitsprüfung selbst. Bundesweit haben die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) und die Landesanerkennungsstellen bereits über 10.000 Gutachten erstellt, bislang jedoch kaum systematisch ausgewertet. Künstliche Intelligenz (KI) könnte daraus für jedes Fach lernen, wann eine Ausbildung gleichwertig ist und jedes neue Curriculum in kurzer Zeit bewerten – auch von Hochschulen, zu denen noch kein Gutachten vorliegt. Dies würde den Prozess beschleunigen. Menschliche Gutachter würden nach der KI-Prüfung noch prüfen, ob verbleibende Unterschiede in den Kernfächern durch individuelle Berufstätigkeit oder Fortbildung ausgeglichen wurden. Das ist mit den vorhandenen Gutachtern machbar und wahrt die vom Gesetz gewollte Einzelfallgerechtigkeit.

So würde sich die Zahl der nötigen Kenntnisprüfungen erheblich verringern lassen und bliebe denen vorbehalten, die in den Kernfächern echte, nicht ausgeglichene Defizite haben. Die langen Wartezeiten sänken deutlich – und die Kenntnisprüfung würde zu dem, was sie sein soll: ein gezielter Kompetenznachweis statt eine überlaufene Ausweichroute.

Zum Wohl des Patienten

Das Beschleunigungsgesetz des Bundes geht in die richtige Richtung, greift jedoch zu kurz und lässt das KI-Potenzial für die Gleichwertigkeitsprüfung ungenutzt. Die Verfahrensdauer sinkt erst dann spürbar, wenn organisatorische Optimierung und ein fokussierter Prüfungsmaßstab zusammenkommen. Entbürokratisierung heißt hier: nicht weniger prüfen, sondern klüger. Denn klar ist: Der Patientenschutz steht an erster Stelle.

Für Herrn G. hätte das bedeutet: Sein einziges Defizit – die Palliativmedizin – wäre gar kein wesentlicher Unterschied gewesen. Er hätte seine Approbation in wenigen Monaten erhalten, statt nach über drei Jahren – und wäre längst dort, wo er gebraucht wird: in der Patientenversorgung.

Autor des Gastbeitrags ist Dr. Jochen Theurer, Jurist und stellvertretender Leiter des Referats 98 – Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (LAfG BW) im Regierungspräsidium Stuttgart. Er leitet dort das Sachgebiet „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in den akademischen Heilberufen“.

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