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Mehr Sicherheit in Zügen und an Bahnhöfen als Ziel

Die Innenministerkonferenz (IMK) hat sich auf die Schaffung bundesweiter, einheitlicher Regelungen zu mehr Sicherheit in Zügen und auf Bahnhöfen verständigt. Details sollen nun von Bund und Ländern gemeinsam beraten werden.

Das kündigte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) an. Von gewerkschaftlicher Seite kommt aber schon Kritik. So erklärt der Vorsitzende des Bezirks Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Roßkopf, dass die Bundespolizei derzeit keine rechtliche Handhabe zur Kontrolle eines solchen Waffenverbotes habe. Hier brauche es eine Festschreibung im Bundespolizeigesetz. Derzeit könne die Bundespolizei nur die Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn (DB) bei der Durchsetzung des Hausrechts und der Beförderungsbedingungen unterstützen. In ihnen ist bereits ein Verbot gefährlicher Gegenstände verankert. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine öffentlich-rechtliche Regelung.

Ungeachtet dessen meint Hamburgs Innensenator Andy Grote (ebenfalls SPD), der zugleich Sprecher der sozialdemokratisch geführten A-Länder ist: „Immer mehr Menschen in Deutschland nutzen den Nah- und Fernverkehr. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass sich hier alle sicher fühlen können.“ Eine regelhafte Videoüberwachung nicht nur im Nah-, sondern auch im Fernverkehr sowie an Bahnhöfen sei ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit. „Gleichzeitig führt an einem Waffenverbot in Zügen und an Bahnhöfen kein Weg vorbei“, so Grote weiter. Er plädiert für ein Waffenverbot im gesamten schienengebundenen Verkehr.

Weiter erklärte der Hamburger Ressortchef: „Gerade für Hamburg ist die Verschärfung des Waffenrechts ein zentrales Anliegen und ich bin froh, dass wir hier mit der Bundesinnenministerin im guten Austausch sind, um die Novellierung des Waffengesetzes zu unterstützen und zu einem guten Ende zu bringen.“ Es sei daher „umso enttäuschender, dass wir bei diesem wichtigen Thema innerhalb der IMK keine Verständigung erzielen konnten.“ Er halte „es für unabdingbar, zukünftig noch intensiver vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis die persönliche Eignung zu prüfen, und hierbei insbesondere die generelle Vorlage eines psychologischen Zeugnisses zur Pflicht zu machen.“

Stationäre Grenzkontrollen weiterhin strittig

Einen anderen Schwerpunkt setze Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) als Sprecher der sogenannten B-Länder. Er hält es im Konsens mit seinen Ressortkolleginnen und Ressortkollegen angesichts der weiterhin hohen Zugangszahlen für dringend erforderlich, Zuwanderung nach Europa und nach Deutschland besser zu steuern und irreguläre Migration effektiver einzudämmen. Hierfür brauche es kurzfristige Erleichterungen. Dazu gehöre u. a. „die Möglichkeit einer situativen und lageangepassten Intensivierung des Grenzschutzes an besonders betroffenen Binnengrenzen“. Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) fordert weiterhin notifizierte Grenzkontrollen zu Polen. Faeser ist immer noch dagegen.

Der B-Länder-Sprecher Beuth führte darüber hinaus aus: „Zur Entlastung der Kommunen zählt ebenso die Liste der sicheren Herkunftsstaaten, die erweitert und künftig fortwährend überprüft werden muss.“ Die IMK habe sich deshalb dafür ausgesprochen, dass das Bundesinnenministerium (BMI) Georgien, Armenien, Moldau, Indien sowie die Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer einstuft. Des Weiteren verlangt die IMK vom BMI, das Migrations-Dashboard weiterzuentwickeln. Neben der Darstellung und Aufbereitung vorhandener Daten zum Ist-Zustand in Form eines Lagebildes sollten auch Prognosen und Indikatoren über zu erwartende Fluchtbewegungen bereitgestellt werden. Das würde eine vorausschauende Planung ermöglichen und die Aufnahme verbessern, unterstrich Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD), die derzeit den IMK-Vorsitz innehat. Des Weiteren wird das BMI seitens der IMK gebeten, sich weiter für eine verbesserte Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern im Bereich der freiwilligen Rückkehr einzusetzen und die vorhandenen Förderprogramme auszubauen.

Für Vorratsdatenspeicherung

Des Weiteren betont die IMK erneut, insbesondere eine gesetzliche Speicherverpflichtung von IP-Adressen und Portnummern im Sinne einer Vorratsdatenspeicherung für einen ausreichend langen Zeitraum könne sicherstellen, dass Täterinnen und Täter identifiziert werden. Das werde ganz besonders im Bereich der sexualisierten Gewalt zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen deutlich. Dazu sagte Spranger: „Die Meldungen der US-amerikanischen Nichtregierungsorganisation „National Center for Missing and Exploited Children“ haben uns vor Augen geführt, wie groß das Dunkelfeld dieser Taten ist, wie viel Arbeit noch vor uns liegt und wie dringend sie erforderlich ist.“ Wo Täterinnen und Täter den digitalen Raum ausnutzten, sich über Grenzen hinwegsetzten, müsse man über Grenzen hinausdenken und zusammenwirken, so Spranger. Beuth kritisierte, dass mit Blick auf die Vorratsdatenspeicherung auf Bundesebene offenbar keine Einigung zu erzielen sei.

Wunsch nach Einbezug

Einig waren sich die Ressortchefinnen und Ressortchefs bei der Kritik an der Entstehung der „Nationalen Sicherheitsstrategie“. Hierzu sagte Spranger: „Eine „Nationale Sicherheitsstrategie“ ohne unsere Expertise zu entwickeln war und ist leichtfertig. Jetzt ist es lediglich ein erster Entwurf, ein Aufschlag, gemeinsam mit uns hätte eine tatsächliche Strategie erarbeitet werden können, die die Innere und Äußere Sicherheit bestmöglich vereint.“ Die deutliche Forderung, angemessen beteiligt und berücksichtigt zu werden, habe weiterhin Bestand. „Denn die Sicherheit der Menschen in Deutschland zu gewährleisten, gelingt uns nur gemeinsam.“

Bundesinnenministerin Faeser will sich zudem noch stärker gegen queer-, trans- und homophob motivierte Gewalt einsetzen. Hier müsse auch die polizeiliche Aus- und Fortbildung optimiert werden. Außerdem müssten Geldautomatensprengungen effektiver bekämpft werden. Sollte die Kreditwirtschaft hier nicht selbst zeitnah ausreichend tätig werden, kündigte sie ein gesetzgeberisches Vorgehen ihrerseits an.

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