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StartSicherheitGdP: Cannabis-Gesetzentwurf zu unpräzise

GdP: Cannabis-Gesetzentwurf zu unpräzise

Kürzlich ist ein Referentenentwurf des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis bekannt geworden. Von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) kommt nun Kritik. Es werden insbesondere Präzisierungen verlangt.

Außerdem werde an keiner Stelle des Papieres deutlich, wie der zu erwartende erhöhte technische und personelle polizeiliche Aufwand gestemmt werden solle. Das bemängelt der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz. Des Weiteren müssten sich die Folgen des Vorhabens in den Haushalten von Bund und Ländern widerspiegeln, verlangt er. Poitz kritisiert: „Vieles im Entwurf klingt nach Theorie, ohne die Konsequenzen für die Praxis zu bedenken.“ Eine Übergangsregelung sei zwingend notwendig. „Die beteiligten Behörden müssen vernetzt sein. Es müssen logistische und personelle Vorbereitungen getroffen, ebenso dienstrechtliche Anpassungen vorgenommen und Fortbildungsbedarfe erhoben werden“, findet der Gewerkschafter. Auch müssten die Behörden mit rechtssicheren Instrumenten ausgestattet werden, alleine schon, um die Überwachung der ortsbezogenen Konsumverbote sicherzustellen. Effektive Kontrollen seien nur mit dem erforderlichen Fachverstand, rechtlicher Handlungssicherheit sowie ausreichend Personal möglich.

Poitz glaubt nicht, dass durch das geplante Gesetz der Schwarzmarkt eingedämmt werde. Vielmehr würden dadurch Konsumanreize gesetzt. Nicht auszuschließen ist aus der Sicht von Poitz, dass bürokratische Hürden der legalen Cannabisproduktion verhinderten, die Nachfrage ausreichend zu bedienen. Poitz sagt voraus: „Es ist anzunehmen, dass der Schwarzmarkt befeuert wird.“ Es würden sich neue Tatgelegenheiten ergeben.

1 Kommentar

  1. Am wichtigsten ist folgender Aspekt den die Polizei nicht beantworten will:

    Warum soll jemand automatisch strafrechtlich relevant für die Polizei sein, wenn er als erwachsener Bürger eine kleine Menge Cannabis zum Eigenkonsum besitzt?
    Warum soll diese Person jahrelang im Polizeicomputer (bis zu 10 Jahre) als BTMK gespeichert werden, wo dann alle nachfolgenden Kontrollen ziemlich entwürdigend ablaufen werden.
    Da wird dann bei jeder Kontrolle, egal aus welchem Anlass, körperlich durchsucht was auch bis zur Durchsuchung der Genitalien geht.
    Dies ist insbesondere deswegen sehr entwürdigend, da Cannabis von der Gefährlichkeit eher wie Alkohol einzustufen ist, eher weniger schädlich.

    Das bedeutet nicht harmlos, sondern hier wird ein Vergleich angestellt und in diesem Kontext ist es eher weniger gefährlich wie Alkohol!

    Dazu kommen noch erkennungsdienstliche Behandlungen, auch wenn nur geringe Mengen gefunden werden und Berufsverbote in gewissen Bereichen inklusive die Führerscheinproblematik wo Menschen den Führerschein verlieren können ohne berauscht am Straßenverkehr teilgenommen zu haben.

    Alleine die Beseitigung dieser genannten Gründe ist es Wert eine Liberalisierung vorzunehmen.
    Insbesondere wenn man bedenkt, dass knapp 50% der 18 bis 25 jährigen schon Cannabis konsumiert haben und auch dieser staatlichen und nutzlosen Repression ausgeliefert sind.
    Man muss hier sagen: Wir müssen die Bürger, wenn es um Cannabis geht, vor der Repression der Polizei schützen, denn diese ist nicht mehr verhältnismäßig.
    Manche sagen, Cannabis wird doch jetzt schon in gewissen Mengen nicht bestraft, aber die oben genannten Folgen seitens der Polizei stellen einen Kriminalisierungseffekt dar der nicht mehr hinnehmbar ist und schnellstmöglich beseitigt werden muss!

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