Der Bundesrat kritisiert einen vorgelegten Regierungsentwurf zum zehnten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes. Dieser Entwurf greife unter anderem im Zusammenhang mit der Finanzierung des Deutschlandtickets die Hoheit der Länder an, sagt der Bundesrat.
Gerade erst hatten sich Bund und Länder auf eine Finanzierung des Deutschlandtickets im kommenden Jahr geeinigt, und nun gibt es Diskussionen um die gesetzliche Verankerung der aktuellen Finanzierung für 2024, auf die sich im November des vorangegangenen Jahres geeinigten worden war.
Preissenkung auf Länderebene
Einer der großen Kritikpunkte war dabei das im Gesetz erwähnte Verbot einer Preissenkung des Deutschlandtickets zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Schülerticket. Diese Maßnahme greife, so heißt es in der Kritik der Länder, in ihre Hoheit ein und senke zudem den Absatz des Tickets. Ein geringerer Absatz wiederum sei mit höheren Kosten für Bund und Länder verbunden, damit nehme das Defizit des Deutschlandtickets zu.
Der Bundesregierung zufolge handele es sich in dem Entwurf allerdings lediglich um eine Klarstellung, da Paragraf neun Absatz sechs des Gesetzes bereits festhalte, dass die Verwendung von Regionalisierungsmitteln zur Kostensenkung des Tickets nicht gestattet ist. Wenn Vergünstigungen für gewisse Gruppen gewünscht sind, dann sollten diese aus landeseigenen Mitteln finanziert werden, schreibt die Bundesregierung.
Zu den weiteren durch den Bundesrat angemerkten Punkten gehört der Ausschluss einer Nachschusspflicht durch den Bund, die allerdings nach Aussage des Bundes so beabsichtigt war, da genau 1,5 Milliarden Euro jährlich für die Finanzierung des Deutschlandtickets von 2023-2025 eingeplant sind. Für eine langfristige Finanzierung des Deutschlandtickets ab 2026 finden hingegen aktuell noch Vorbereitungen und Abstimmungen statt, bei denen auch die Länder eingebunden sind. Ein Gesetzesentwurf zu diesem Thema wird vermutlich im ersten Halbjahr 2025 vorgelegt werden.