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StartDigitalesAndere KI-Regeln für den Öffentlichen Dienst

Andere KI-Regeln für den Öffentlichen Dienst

In der Debatte um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) erinnert Volker Geyer, stellvertretender Bundesvorsitzender des dbb Beamtenbund und Tarifunion, daran, dass für den Öffentlichen Dienst (ÖD) „besondere Einschränkungen“ gelten.

„Der Staat hat andere Aufgaben als die Privatwirtschaft. Da geht es beispielsweise um öffentliche Sicherheit, Daseinsvorsorge, Bildung oder Rechtssicherheit und er greift oft direkt in das Leben der Menschen ein“, führte Geyer auf dem GovTec-Gipfel am 19. Februar in Berlin aus. „Wenn etwa Eltern ihr Kind entzogen werden muss, darf das keine KI entscheiden“, machte der dbb-Vize die rechtlichen, aber auch ethischen Grenzen klar.

KI alleine reicht nicht

Gleichwohl betonte Geyer KI als Chance für den ÖD im Kampf gegen den Nachwuchsmangel. „Wenn die Babyboomer in den Ruhestand gehen, droht sehr viel Wissen und Erfahrung verloren zu gehen“, so Geyer. „14 Millionen Beschäftigte gehen in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand. Es kommen aber nur sieben Millionen nach“. Daher brauche es neben KI auch „eine Attraktivitätssteigerung für den Öffentlichen Dienst“. Ein entscheidendes Kriterium bei der Nachwuchsgewinnung sei etwa die Arbeitszeitsouveränität. Zudem ließen sich viele Routine- und Dokumentationsaufgaben durch KI sicher automatisieren und manche „entscheidungsvorbereitende Prozesse“ effizienter gestalten.

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