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StartSicherheitGdP sieht Nachholbedarf bei der Cannabis-Legalisierung

GdP sieht Nachholbedarf bei der Cannabis-Legalisierung

Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, mahnt an, dass polizeiliche Aspekte im Eckpunkte-Papier der Bundesregierung nicht hinreichend beachtet seien. Auch Konsequenzen für den Zoll seien unzureichend untersucht.

Die GdP vermisst klare Maßgaben und Verbindlichkeiten im Umgang mit dem in Zukunft legalen Rauschmittel. Die Gewerkschaft kritisiert, dass die bisherigen Vorgaben im Eckpunkte-Papier Einzelfallprüfungen vorschrieben. Dies sei kleinteilig und kontrollintensiv. “Die Festlegung einer Obergrenze zieht ja trotzdem Kontrollen nach sich. Das heißt, wir sind künftig alle mit der Feinwaage unterwegs“, sagte Kopelke über die bisherigen Vorgaben.

Auch in Bezug auf den künftig legalisierten Eigenanbau übt der Gewerkschafter Kritik. Es sei unklar, wie die Polizei im Tatort Blumenbeet prüfen soll, dass auch niemand mehr als drei weibliche blühende Pflanzen im heimischen Garten anbaue.

Zudem gelte es den Vorbehalten des Zolls Beachtung zu schenken. Am Ende der Gesetzgebung stehe zwar ein legales Produkt, doch auch das könne der Steuer hinterzogen werden, betonte Kopelke. Er befürchtet die Entstehung eines neuen zeitintensiven Aufgabenfelds, für das keine angemessenen Vorbereitungen getroffen wurden.       

Des Weiteren müsse unmissverständlich kommuniziert werden, dass eine Legalisierung von Cannabis als Genussmittel niemals bedeuten dürfe, berauscht am Straßenverkehr teilzunehmen. “Frühzeitige und umfassende Präventionsmaßnahmen sind an dieser Stelle unerlässlich. Daran darf nicht gespart werden“, fordert Kopelke.

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