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StartSicherheitVerfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten erfolglos

Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten erfolglos

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Verfassungsbeschwerde, mit der sich die beschwerdeführende Person gegen die gerichtliche Festsetzung eines Bußgeldes wegen einer vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitung wendet, nicht zur Entscheidung angenommen. Eine Verletzung des Grundrechts auf ein faires Verfahren sei nicht ausreichend substantiiert dargelegt worden.

Deshalb sei die Verfassungsbeschwerde unzulässig, entschieden die Mitglieder der zweiten Kammer des Zweiten Senats. Gerügt worden war, dass das eingesetzte Messgerät keine sogenannten „Rohmessdaten“ speichere und damit im Bußgeldverfahren ein nicht überprüfbares Geschwindigkeitsmessergebnis verwertet worden sei. Aus Sicht der Richterinnen und Richter machte die beschwerdeführende Person nicht ausreichend deutlich, dass aus dem verfassungsrechtlich verankerten Recht auf ein faires Verfahren auch eine staatliche Pflicht folge, potenzielle Beweismittel zur Wahrung von Verteidigungsrechten vorzuhalten beziehungsweise zu schaffen.

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