Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will die Regelungen im Zusammenhang mit Abschiebungen deutlich strikter gestalten. So sollen Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, künftig länger in Gewahrsam genommen werden können. Dies sieht ein Diskussionsentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) vor.
Er soll nun mit den Verantwortlichen in den Bundesländern sowie den Kommunen besprochen werden, bevor das Gesetzgebungsverfahren startet. In dem Papier ist u. a. vorgesehen, den Ausreisegewahrsam von bislang zehn auf bis zu 28 Tage zu verlängern. So sollen die zuständigen Behörden mehr Zeit erhalten, Abschiebungen vorzubereiten. Voraussetzung für einen Ausreisegewahrsam ist, dass der oder die Betroffene die Ausreisefrist überschritten und wiederholt und fortgesetzt obliegende Mitwirkungspflichten verletzt hat. Separat zu betrachten ist die Abschiebehaft, die noch deutlich länger als das Ausreisegewahrsam dauern kann. Beides muss von der zuständigen Ausländerbehörde bei Gericht beantragt werden. Und in beiden Optionen gibt es nicht genügend Plätze. Das Ausreisegewahrsam findet dabei in der Regel in den Transitbereichen der großen und mittelgroßen Flughäfen statt.
Des Weiteren ist vorgesehen, dass Polizistinnen und Polizisten bei der Suche nach abzuschiebenden Personen z. B. in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räume als nur die des oder der Gesuchten betreten dürfen. Das reicht der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) nicht aus. Sie fordert schon länger, Gemeinschaftsunterkünfte nicht als festen Wohnsitz einzustufen. Faesers Diskussionspapier sieht zudem vor, dass Klagen gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote in Zukunft keine aufschiebende Wirkung mehr haben sollen. Zudem sollen die Aufenthaltserlaubnisse Geflüchteter mit subsidiärem Schutz auf drei Jahre verlängert werden. Dadurch verspricht man sich eine Entlastung der Ausländerbehörden. Innerhalb der Regierungskoalition sind die Reaktionen auf die Ideen unterschiedlich. Während die FDP das Vorhaben unterstützt, kommt Kritik von den Grünen sowie der oppositionellen Union.
Umstritten sind auch Faesers Ideen zu verstärkten Abschiebungen von Clan-Angehörigen. Die Ressortchefin hatte ins Gespräch gebracht, sie auch dann abzuschieben, wenn sie Mitglied eines Clans oder einer kriminellen Vereinigung sind, aber selbst nicht straffällig geworden sind. Der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Dirk Peglow, ist skeptisch. Die bloße Zugehörigkeit zu einem Familien-Clan reiche nicht aus, um zu einer kriminellen Vereinigung dazuzugehören. Auch könne man Menschen nicht dafür in Haftung nehmen, welche Straftaten ihre Verwandten begehen.