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Widerspruchslösung kommt doch

Ein Gesetz zur Verbesserung der Organspendesituation in Deutschland trat 2022 in Kraft und sollte für bessere Aufklärung und Informationen zum Thema Organspende sorgen. Zudem wurde die Aufnahme in das Register, welches im März 2024 an den Start ging und Organspender erfasst, vereinfacht. Obwohl viele der geplanten Maßnahmen umgesetzt sind, bleiben die Zahlen der potenziellen Organspendern hinter dem zurück, was erhofft wurde.

Nun kommt mit einem neuen Gesetzesentwurf aus dem Bundesrat die bereits diskutierte Widerspruchslösung zurück. Nach dem Gesetzentwurf gilt jede Person als Organ- und Gewebespender, es sei denn, es liegt ein erklärter Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille vor. Durch diese Lösung soll Deutschland zu den Ländern Europas aufschließen, die eine bessere Versorgung der Bevölkerung mit Spenderorganen haben.

Das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) befindliche Register soll dazu verwendet werden, Einschränkungen und Widersprüche gegen die Organspende festzuhalten. Wer also ausschließen möchte, dass er Organ- oder Gewebespender wird, muss dies in das Register eintragen lassen. Dazu ist die Möglichkeit der Abgabe der Willenserklärung niederschwellig ausgestaltet worden, um auch für die Menschen eine Zugangsmöglichkeit zu schaffen, die selber keine digitale Eintragung vornehmen können. Demnach ist dann jeder Arzt, der eine Organ- oder Gewebeentnahme vornimmt oder verantwortet verpflichtet, vorher eine Anfrage an das Register zu stellen. Ebenfalls soll er sich bei dem nächsten Angehörigen erkundigen, ob ihm ein entgegenstehender Wille bekannt ist. Ist das der Fall, ist dieser Wille maßgebend.

Die Einführung der Widerspruchslösung werden vor allem in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu zusätzlichen Kosten führen. Im Entwurf rechnet man mit ungefähr 170 Millionen Euro an Kosten für die dreifache Information der Bürger.  

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