Kurz vor dem Jahreswechsel war es soweit: Der Bund hat alle 115 im Onlinezugangsgesetz (OZG) priorisierten Verwaltungsleistungen online gestellt. Darunter fallen wichtige Leistungen wie das Kindergeld oder die Auskunft über Bildungskredite. Zwischen den Bundesländern gibt es bei den Verfügbarkeiten derweil noch große Unterschiede.
„Ich freue mich sehr, dass jetzt alle 115 wichtigen Verwaltungsleistungen des Bundes vollständig digitalisiert und online verfügbar sind“, äußerte sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). In vielen Fällen sei es jetzt „nicht mehr nötig, zum Amt zu gehen.“ Neben dem Kindergeld betrifft das ganz unterschiedliche Leistungen wie die Personalausweisbeantragung, die Mutterschutzmeldung, die Ladepunktanzeige für E-PKW oder die Auskunft über Berufsqualifikationen für ausländische Fachkräfte. Darüber hinaus seien mittlerweile mehr als 100 der am meisten genutzten föderalen Verwaltungsleistungen in einzelnen Ländern und Kommunen digital verfügbar. Die digitale Wohnsitzanmeldung sei in 15 der 20 größten deutschen Städte digital möglich.
Bayern und Hamburg vorne
Auf dem Dashboard Digitale Verwaltung können Bürgerinnen und Bürger den aktuellen Status der OZG-Umsetzung einsehen und sich über Deutschlands Digitalisierungsfortschritt informieren. Die Website zeigt auch die noch vorhandenen OZG-Umsetzungsunterschiede zwischen den Bundesländern. Während nur der Stadtstaat Hamburg (290 flächendeckend verfügbare OZG-Leistungen) und Bayern (276) eine hohe Verfügbarkeit haben, ist diese bei sechs Bundesländern noch niedrig: Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen (alle um die 200 Leistungen).
Das 2017 beschlossene OZG und dessen Erweiterung, das Onlinezugangsänderungsgesetz (OZG 2.0), verpflichten Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Deutschlands rund 11.000 Kommunen, 16 Bundesländer und der Bund arbeiten gemeinsam an dem Mammutprojekt.